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NiederkasselStadtrat muss jetzt über das Bürgerbegehren gegen die ZUE entscheiden

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Auf diesem Grundstück an der Spicher Straße zwischen Niederkassel-Ort und Uckendorf soll die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für bis zu 350 Geflüchtete entstehen.

Auf diesem Grundstück an der Spicher Straße zwischen Niederkassel-Ort und Uckendorf soll die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für bis zu 350 Geflüchtete entstehen.

Das Bürgerbegehren gegen die in Niederkassel geplante ZUE hat die erforderlichen Stimmen erreicht. 

Der Niederkasseler Stadtrat kommt am nächsten Dienstag, 8. April, in der Aula des Schulzentrums Süd (Langgasse 126) zu einer Sondersitzung zusammen. Wichtigstes Thema ist von 18 Uhr an das Bürgerbegehren gegen den vom Stadtrat beschlossenen Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete in unmittelbarer Nähe zur Kiesgrube zwischen Niederkassel-Ort und Uckendorf. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten bis zum 11. März 429 Unterschriftenlisten mit insgesamt 3262 Unterstützerunterschriften bei der Stadtverwaltung eingereicht. 181 Unterschriften waren nach Feststellung der Stadtverwaltung ungültig, 3081 gültig. Damit hat das Bürgerbegehren deutlich mehr als die benötigten 2160 Unterschriften erreicht.

Bei der Sondersitzung können die Initiatoren des Bürgerbegehrens – sie sind im Vorstand der neu gegründeten Wähleninitiative Niederkassel (WIN) aktiv – ihr Anliegen noch einmal vorstellen. Anschließend müssen die Ratsmitglieder offiziell über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden, mit dem die Initiatoren eine Kündigung des ZUE-Vertrags zwischen der Stadt und der Bezirksregierung Köln erreichen wollen. 

Nachdem die Stadtverwaltung bereits die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hatte, ist die Entscheidung des Rates allerdings nur noch eine Formalie. Einen Ermessensspielraum für eine anderslautende Entscheidung haben die Politiker nicht.

Bürgerentscheid in Niederkassel innerhalb von drei Monaten

Anschließend muss der Stadtrat entscheiden, ob er sich dem Bürgerbegehren anschließt. Tut er das nicht, worauf die bisherigen Äußerungen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP hindeuten, muss die Stadt innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. An der Abstimmung können sich dann alle bei einer Kommunalwahl in Niederkassel Wahlberechtigten beteiligen. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Frage „Soll der Vertrag zischen der Stadt und der Bezirksregierung über den Bau einer ZE gekündigt werden?“ von einer Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet wird.

Bedingung ist allerdings, dass diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger beträgt. Wie hoch dieses Quorum genau sein wird, steht nach Angaben der Stadtverwaltung noch nicht abschließend fest. Sie muss für einen wahrscheinlichen Bürgerentscheid nämlich zunächst ein sogenanntes Abstimmungsverzeichnis erstellen, auf dessen Basis dann die notwendige Zahl der Ja-Stimmen errechnet wird. Legt man die Zahl der Wahlberechtigten bei der bislang letzte Kommunalwahl zugrunde, würde das Quorum 6156 betragen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage, über die im Bürgerentscheid entschieden werden muss, als mit Nein beantwortet.