Ein Bürgerantrag, im Umfeld des Forsthauses Telegraf, einen Nacktwanderweg einzurichten, wurde im Stadtrat abgelehnt.
Bürgerantrag abgelehntIn Troisdorf soll es keinen Wanderweg für Nackte geben

Einen Nacktwanderweg wie hier in Sachsen-Anhalt wird es in Troisdorf nicht geben. Ein entsprechender Bürgernantrag fand im Stadtrat keine Zustimmung.
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Die Stadt Troisdorf wird auch in Zukunft kein Magnet für Anhänger der Freikörperkultur. Ein Bürgerantrag, im Spicher Wald, „beispielsweise im Umfeld des Forsthauses Telegraf“, einen Nacktwanderweg einzurichten, wurde im Stadtrat abgelehnt.
Vorangegangen war ein kurzer Wortwechsel, der für Heiterkeit im Plenum sorgte: Er halte den Vorschlag für „so innovativ und tourismusfördernd“, erklärte für Die Fraktion Hans Leopold Müller, dass er den Antrag – einen in einer langen Reihe desselben Petenten – nicht unmittelbar ablehnen wolle. Er empfehle daher eine Verweisung in den zuständigen Fachausschuss für Kultur und Sport, so Müller.
Nur wenige stimmten für eine weitere Beratung in Troisdorfer Gremien
Bürgermeister Alexander Biber indes sah das Thema angesichts des Aspekts Tourismus eher im Haupt- und Finanzausschuss richtig aufgehoben. Ein Ansinnen, dem schlussendlich nur die Vertreter von Die Fraktion, der Volksabstimmung sowie Sven Schlesiger (Die Linke) und Einzelratsmitglied Bernhard Schindler zustimmten – zu wenige für eine weitere Befassung städtischer Gremien mit dem Thema.
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Der Spicher Wald sei größtenteils nicht im städtischen Besitz, hatte die Verwaltung schon in der Vorlage ausgeführt. Zuständig sei vielmehr das Bundesforstamt. Nacktwanderwege müssten, so Co-Dezernent Thomas Schirrmacher schriftlich, besonders unterhalten werden, was man den Waldbesitzern nicht zumuten könne.
Auch die erwünschte einsame Lage solcher Wege, „um Konflikte zu vermeiden“, sei angesichts des regen Besuchs im Spicher Wald und der Wahner Heide nicht ausreichend gegeben. Die Antragsteller hatten auf „zahlreiche Waldgebiete in Bayern, Schleswig-Holstein oder auch den ostdeutschen Bundesländern“ verwiesen, „wo Anhänger der Freikörperkultur sich unbekleidet aufhalten und fortbewegen können“.
Troisdorfer Fährmann nahm nackte Radfahrer nicht mit
Auch in NRW gebe es diese Möglichkeit schon, die größte Stadt des Rhein-Sieg-Kreises sollte sich, so die Antragsteller, „einem entsprechenden Bedarf von Teilen der Bevölkerung nicht verschließen!“ Dass Freikörperkultur nicht überall gleichermaßen geschätzt wird, erfuhr vor vielen Jahren eine Gruppe von FKK-Radfahrern, die an der Bergheimer Siegfähre übersetzen wollten.
Deren Mitglieder, so erzählte einst Fährmann Mathias Mertens aus seinem Berufsleben, drohten allerdings Grundsätze christlicher Seefahrt zu verletzen: Mertens verordnete Beinkleider, bevor er die Freunde der Freikörperkultur übersetzte. „Schließlich muss man als Fährmann sauber bleiben“, so der 2015 im Alter von 82 Jahren verstorbene Mertens.
Nackt im Wald? Was erlaubt ist und was nicht
Nackt durch den Wald wandern oder unbekleidet im Garten grillen: Was mancherorts unproblematisch ist, wird andernorts aber vielleicht zum Problem. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals „anwaltauskunft.de“, klärt auf, wo das Nacktsein erlaubt ist.
„Innerhalb der eigenen vier Wände und im privaten Garten oder auf der Terrasse ist Nacktheit grundsätzlich erlaubt“, so Walentowski. Allerdings gilt das nur, solange die Bereiche nicht einsehbar sind und Nachbarn dadurch nicht gestört werden. Andernfalls können Bußgelder bis zu 1000 Euro wegen einer Belästigung drohen.
Wer im Garten oder auf der Terrasse sexuell aktiv wird, stört damit unter Umständen den Hausfrieden und muss mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Nacktheit außerhalb des eigenen Grundstücks ist nur an ausgewiesenen Orten wie etwa FKK-Stränden explizit erlaubt. Solange sich andere Badegäste nicht belästigt fühlen, kann der Freikörperkult aber auch am See oder Meer zulässig sein.
Beim Nacktwandern in abgeschiedenen Wäldern oder Nacktjoggen auf Feldwegen sind laut Anwalt Walentowski selten negative Folgen zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn jemand unbekleidet durch ein Shopping-Center läuft oder sich splitterfasernackt im Stadtpark sonnt. Dann könne ein Platzverweis ausgesprochen werden, unter Umständen sogar ein Hausverbot. (mit dpa)