Köln – Der 1. FC Köln wird einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stellen. Mit diesem Schritt versucht der Verein, bereits am kommenden Samstag zum Bundesligaspiel gegen den SC Freiburg (15.30 Uhr) mehr als die derzeit in Nordrhein-Westfalen zugelassenen 750 Zuschauer im Rhein-Energie-Stadion begrüßen zu dürfen.
Antrag beim OVG Münster
Am Montagabend stellt der Verein beim Oberverwaltungsgericht Münster den Antrag. „Wir gehen davon aus, dass wir so die Obergrenze von 750 Zuschauern für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen kurzfristig verändern können. Wir haben bis zuletzt eine faire und nachvollziehbare Auslastung unserer Heimspiele im Konsens mit der Politik angestrebt, immer vor dem Hintergrund unserer Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie. Wir sind uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, aber das heißt in diesem Fall, aufmerksam zu machen, wenn Maßnahmen nicht mehr nachvollziehbar und ohne Effekt erscheinen und gleichzeitig die Überlebensfähigkeit vieler Veranstalter in Kultur und Sport gefährden. Vor allem die regionalen Unterschiede beim Umgang mit Großveranstaltungen bestärken uns, eine juristische Prüfung zu veranlassen. Unser Ziel ist es, bereits für das nächste Heimspiel gegen den SC Freiburg Anpassungen bei der Auslastung zu erreichen“, teilten Vorstand und Geschäftsführung in einem am Montagnachmittag verbreiteten Statement mit.
Weiter hieß es: „Die Vereine der Fußball-Bundesliga, darunter auch der 1. FC Köln, gehörten in den vergangenen Monaten mit ihren ausgefeilten und immer wieder der pandemischen Lage angepassten Gesundheits- und Hygiene-Konzepten zu den gesellschaftlichen Akteuren, die Lösungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie vorgelebt haben und damit Vorbildfunktion für viele kulturelle Großveranstaltungen einnahmen. Der 1. FC Köln führte als erster Bundesliga-Klub eine 2G-Regelung für Stadion-Besucherinnen und -Besucher ein. In zahlreichen Bundesländern kam es auch deshalb in den vergangenen Wochen zu Kompromisslösungen beim Umgang mit Obergrenzen für Zuschauerinnen und Zuschauer. In Nordrhein-Westfalen haben wir leider bisher vergeblich auf solche Kompromisse hingearbeitet. Über die juristische Prüfung hinaus bleibt der 1. FC Köln weiterhin an einem Dialog für faire und verantwortungsvolle Öffnungsperspektiven stark interessiert.“
RB Leipzig hatte sich als erster Bundesligaklub entschieden, die Maßnahmen juristisch prüfen zu lassen. Wie der Verein bereits am Wochenende mitteilte, wurde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren gestellt. Borussia Dortmund teilte mit, den juristischen Weg weiterhin zu prüfen und zeitnah eine Entscheidung zu fällen. BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke hatte den Schritt bereits angekündigt. Ähnliche Überlegungen gibt es beim VfB Stuttgart.