Köln – Der 1. FC Köln darf am Samstagabend (18.30 Uhr) zum Bundesligaspiel gegen Eintracht Frankfurt nur 10.000 Zuschauer im Rhein-Energie-Stadion begrüßen. Das Oberverwaltungsgericht Münster widersprach am Freitagnachmittag einem Antrag der Kölner, vorzeitig die Auslastung zu gestatten, die vom 4. März an ohnehin gelten wird. Dann dürfen die Profiklubs im Land ihre Stadien zu 75 Prozent auslasten, allerdings sind die Zuschauerzahlen bei 25.000 gedeckelt. Noch aber gilt die maximale Auslastung von 10.000 Zuschauern.
1. FC Köln versuchte weitere Klage
Der Verein wollte das allerdings nicht auf sich beruhen lassen und kämpfte noch am Freitag vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen um seine Rechte. Doch auch diese Entscheidung fiel gegen die Kölner aus: Mit denkbar knappen 4:3 Stimmen entschieden die Richter letztinstanzlich gegen den Kölner Antrag und folgten damit im Ergebnis dem Urteil, das der 13. Senat am Oberverwaltungsgericht am Nachmittag gefällt hatte.
Gericht sieht Verhältnismäßigkeit gegeben
Die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien verstoße nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, hatte das Gericht mitgeteilt: „Auch bei der derzeitigen Infektionslage, in der eine Überlastung der Intensivstationen nicht akut droht, ist nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit und der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems noch nicht für entbehrlich hält. Insbesondere besteht die Gefahr, dass sich in Zukunft vermehrt Personen mit einem erhöhten Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs infizieren. Mit ihrer allein auf eine akut nicht zu erwartende Überlastung der Intensivstationen ausgerichteten Argumentation übergeht die Antragstellerin, dass der Scheitelpunkt der sogenannten Omikron-Welle nicht naturgegeben durch ein ungehindertes Infektionsgeschehen erreicht, sondern voraussichtlich maßgeblich durch Infektionsschutzmaßnahmen beeinflusst wurde.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Der FC hatte argumentiert, dass in Fußballstadien keine signifikanten Infektionsrisiken bestünden. Auch sei das Infektionsgeschehen mit Blick auf die Hospitalisierungsrate gut beherrschbar. Eine Begrenzung auf 10 000 Zuschauer sei daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen finanziellen Einbußen nicht länger gerechtfertigt. Das OVG kam jedoch zu dem Schluss, „die „Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ seien wichtiger als die „wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin. Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt.“
Andere Länder handhaben die Situation anders. RB Leipzig etwa hatte am Donnerstagabend in der Europa League vor 21.000 Zuschauern gegen Real Sociedad San Sebastian spielen dürfen (2:2); In Sachsen gilt die Regel, dass die örtlichen Gesundheitsämter Einzelfall-Entscheidungen treffen dürfen. Das Hygienekonzept der Leipziger ist vom Gesundheitsamt als tauglich anerkannt worden, daher darf RB nun wieder 50 Prozent auslasten. Am vergangenen Freitag gegen den 1. FC Köln waren 15.000 Zuschauer in der Leipziger Arena erlaubt.
Bundesliga schwer gebeutelt
Die Bundesliga ist im europäischen Vergleich von tiefergreifenden Maßnahmen betroffen. In der englischen Premier League kann derzeit trotz hoher Fallzahlen unter Vollauslastung gespielt werden. Das Vereinigte Königreich hat seine Corona-Maßnahmen mittlerweile weitgehend beendet.
In Spanien dürfen die Stadien zu 75 Prozent ausgelastet sein. Das Land will die Corona-Pandemie demnächst für beendet erklären und Covid-19 wie die Grippe behandeln. In Italien können Klubs ihre Stadien zu 50 Prozent füllen.