Köln – Wegen besonders schwerer Vergewaltigung hat das Landgericht am Freitag einen 22-jährigen Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete die 24. Große Strafkammer an, ihn in einer Entziehungsanstalt unterzubringen; allerdings müsse er zuvor drei Jahre Haft verbüßen. An das Opfer, die 21 Jahre alte Studentin Mona N. (Name geändert), muss er 40000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Am 23. Januar dieses Jahres war Brian P. aus der JVA Wuppertal entlassen worden, wo er eine sechsmonatige Jugendstrafe abgesessen hatte. Unterkunft fand er in einem Haus der Strafgefangenenhilfe in Köln. Eine Woche nach der Entlassung feierte er Weiberfastnacht, trank Alkohol, nahm Drogen. Er lernte eine Frau kennen, sie tauschten Zärtlichkeiten aus, sie folgte ihm zu seinem Heim, doch wegen eines Besuchsverbots für Frauen konnte er sie nicht mit in sein Apartment nehmen.
Kurz darauf kehrten sie in einem Lokal am Barbarossaplatz ein. Dort gerieten sie in heftigen Streit, weil sich die Frau, die ebenfalls betrunken war, anderen Männern zugewandt hatte. Die Polizei kam, nahm Personalien auf, erteilte Brian P. einen Platzverweis. Frustriert zog er ab.
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Auf der Zülpicher Straße, hinter der Unterführung Dasselstraße, sah er von hinten Mona N., die ihm gefiel. Sie war auf dem Weg zu ihrem Freund, mit dem sie gerade telefonierte. Brian P. bot seine Begleitung an, wogegen sie sich nicht wehrte. Kaum hatte sie das Telefonat beendet, schlug er ihr das Handy aus der Hand, zerrte sie in eine Grünanlage am Paula-Kleinmann-Weg auf Höhe der Uni-Mensa und versetzte ihr, die ihm körperlich völlig unterlegen war, die ersten Faustschläge. Er brachte sie zu Boden; je mehr sie sich wehrte, umso aggressiver wurde er. Dann vergewaltigte er sie.
Nachdem Brian P. von ihr abgelassen hatte, schleppte sich Mona N., deren Augen so zugeschwollen waren, dass sie nichts mehr sehen konnte, zur Zülpicher Straße, wo ihr zwei Passanten beistanden. Sie kam in die Uniklinik, wo sie zehn Tage bleiben musste Brian P., den sie der Polizei genau beschrieben hatte, wurde noch an jenem Tag gegen 4 Uhr in seinem Apartment festgenommen.
Opfer stand Todesangst aus
Das Opfer habe Todesangst ausgestanden, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Schattow, und schwere körperliche und psychische Folgen davongetragen. Der Unterkiefer und die Nase waren gebrochen, die Zähne beschädigt, dazu kamen unter anderem Prellungen. Wenn sie während der Vergewaltigung ohnmächtig geworden wäre, hätte sie Blut eingeatmet und ersticken können, sagte die Richterin. Mindestens zwei Jahre lang müsse sich Mona G., die nicht zum ersten Mal Opfer einer Gewalttat geworden ist, psychologisch behandeln lassen.
Brian P. sei trotz des Konsums von Drogen und Alkohol zur Tatzeit nicht in einem „Rauschzustand“ gewesen und daher „voll schuldfähig“, sagte Schattow. Auch von einer „schweren seelischen Abartigkeit“ gehe die Strafkammer nicht aus. Allerdings habe der 22-Jährige, der weder einen Schulabschluss noch eine Ausbildung gemacht hat, dem psychiatrischen Gutachten zufolge eine „Persönlichkeitsstörung“.
Er sei schon früh orientierungslos gewesen, bis heute „labil und impulshaft“, habe große Probleme, „sich Regeln zu unterwerfen“, sich sozial einzufügen und neige zur „Gewaltanwendung“. Doch er könne sein Verhalten „sehr wohl steuern“ und „sich zusammenreißen“, wenn er wolle.
Umfassendes Geständnis
Zugute hält ihm die Kammer, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat; damit habe er es Mona N. erspart, im Zeugenstand über die Tat zu sprechen. Brian P. habe sich im Prozess „absolut kooperativ“ verhalten, „Reue gezeigt“ und sich bei dem Opfer entschuldigt. Gegen ihn spreche vor allem die „erhebliche Intensität und Brutalität des Geschehens“. Negativ ins Gewicht würden auch seine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten fallen sowie der Umstand, dass er nur eine Woche nach der Haftentlassung wieder straffällig geworden sei. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei notwendig, um der „Gefahr weiterer Straftaten von erheblichem Ausmaß“ vorzubeugen.
Entscheidend sei, dass der 22-Jährige die Chance der Therapie nutze und und an sich arbeite. „Sie haben es in der Hand, etwas zu ändern.“ Zur Höhe des Schmerzensgeldes sagte die Vorsitzende, zwar sei damit nicht wiedergutzumachen, was Mona N. erlitten habe, doch es könne ihre Lage erleichtern und sei ein „Genugtuungsfaktor“.