Die Klage gegen den Bebauungsplan für den Ausbau am Geißbockheim geht zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster.
Kommentar zum GeißbockheimFür den 1. FC Köln gibt es eigentlich nur zwei Wege
Die nicht enden wollende Debatte um den Ausbau des FC-Trainingszentrums im Grüngürtel ist seit Mittwoch um eine weitere Facette reicher. Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen nicht, wonach der vom Stadtrat aufgestellte Bebauungsplan unwirksam ist.
Nun stehen die Chancen für den Bundesligisten 1. FC Köln sehr gut, dass der Bebauungsplan für den Bau eines neuen Leistungszentrums und drei weiterer Trainingsplätze doch noch wirksam werden könnte. Der Ball liegt nun zunächst aber wieder beim OVG in Münster.
Ausbau des Geißbockheims: Zwei Möglichkeiten für den 1. FC Köln
Doch selbst wenn es so sein sollte, dass der FC einen Bebauungsplan im Rücken hat, bedeutet das noch lange nicht, dass auch die Bagger anrollen können. Zum einen fehlt nach wie vor ein Pachtvertrag, um den Bebauungsplan auch in die Tat umzusetzen – und das wird vorerst auch so bleiben, da es zurzeit im Stadtrat keine politische Mehrheit dafür gibt. Und zum anderen fehlt dem FC das nötige Geld. Daran war auch schon ein Umzug nach Marsdorf gescheitert.
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Für den 1. FC Köln gibt es nun eigentlich nur zwei Wege. Entweder hoffen die Verantwortlichen darauf, dass sich die Machtverhältnisse im Stadtrat nach der Kommunalwahl im kommenden Jahr zu ihren Gunsten verändern. Eine neue Mehrheit könnte dann auch einen Pachtvertrag beschließen. Oder der FC und die Stadtverwaltung suchen einen Weg für einen neuen Kompromiss. Möglicherweise ließe sich zumindest das für die Nachwuchsförderung so wichtige Leistungszentrum am Geißbockheim bauen. Dafür muss vermutlich kein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden, da der FC die Fläche bereits jetzt gepachtet hat. Und es müsste dafür auch keine Fläche neu versiegelt werden, weil das bereits heute der Fall ist.
Die Gefahr für den Kompromiss: Die Bürgerinitiative ist damit nicht einverstanden. Es besteht kein Zweifel, dass sie alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel anwenden wird. Der Plan muss deshalb dieses Mal juristisch sicher sein.