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Reker spricht mit LaumannDiese Regeln gelten für den Kölner Karneval

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Karneval fröhlich Symbol

Karnevalisten feiern beim Rosenmontagszug (Archivbild)

Düsseldorf/Köln – Die Stadt Köln und die Karnevalshochburgen Düsseldorf, Bonn und Aachen können an den Karnevalstagen ab Weiberfastnacht Schutzzonen einrichten, in denen der Straßenkarneval gefeiert werden kann.

Das ist das Ergebnis eines Gipfeltreffens der Oberbürgermeister von Köln, Düsseldorf, Aachen und mit NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf. Der organisierte Karneval geht sehr verantwortungsbewusst mit der Infektionslage um. Es sei erklärtes Ziel der Beteiligten, das Schutzniveau in den Bereichen, in denen Karneval stattfinden wird, zu erhöhen.

Räumlich abgegrenzte Brauchtumsgebiete

Man habe sich daher darauf verständigt, in der Anpassung der Coronaschutzverordnung eine Regelung für räumlich abgegrenzte Brauchtumsgebiete innerhalb der Städte für die kommenden Karnevalstage einzurichten, die von den Kommunen rechtssicher und einfach umgesetzt werden kann.

In diesen Bereichen gelten wegen der größeren Menschenansammlungen einheitliche höhere Schutzmaßnahmen. Karnevalsumzüge bleiben untersagt. Die Landesregierung wird die genauen Inhalte der neuen Regelungen für Brauchtumsgebiete erarbeiten und in die neue Coronaschutzverordnung aufnehmen. Die aktuelle gilt noch bis einschließlich 9. Februar.

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„Die derzeit gültige Coronaschutzverordnung legt bereits einige Rahmenbedingungen fest, die auch über die Karnevalstage gelten werden. Es war mir allerdings ein wichtiges Anliegen, mich nochmal persönlich mit den Oberbürgermeisterinnen und dem Oberbürgermeister über deren Einschätzungen für die Karnevalszeit auszutauschen.

Wir werden diese nun mit in die Beratungen über Brauchtumsgebiete für die Karnevalstage nehmen und im Rahmen der Kommunikation zur Coronaschutzverordnung zu den weiteren Details berichten“, sagte Minister Laumann.