Köln – Im Skandal um sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche stehen schwere Vorwürfe gegen den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, im Raum. Er soll als Erzbischof kurz nach seinem Amtsantritt im Jahr 2014 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet haben. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete am Donnerstag exklusiv über die schweren Vorwürfe.
Am 30. Oktober 2020 hatte das Erzbistum Köln verkündet, eine Neufassung des von Kardinal Rainer Maria Woelki in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch zu veranlassen. Hintergrund waren gravierende methodische Mängel, die eine Veröffentlichung unmöglich machten. Seither wird das Vorgehen des Erzbistums Köln und damit die Nichtveröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl medial stark diskutiert. Der Fokus richtet sich derzeit insbesondere auf konkrete Fälle und Einzelschicksale. Zuletzt hatte der ksta aufgedeckt, dass Woelki 2015 einen Missbrauchsfall aus dem Erzbistum pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet hat.
Dazu nimmt Kardinal Woelki wie folgt Stellung:
„Der Auftrag der unabhängigen Untersuchung ist klar: ohne Ansehen von Person und Amt werden alle Vorgänge im Umgang mit sexualisierter Gewalt der vergangenen Jahrzehnte aufgeklärt. Die Untersuchung lässt deshalb niemanden aus, auch mich nicht.
Ich gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe und der damit verbundene Fall Teil der aktuellen unabhängigen Untersuchung sind. Nur auf Basis einer vollständigen Aufarbeitung können wir aus systematischen Verfehlungen lernen und personelle und organisatorische Konsequenzen ableiten.
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Ebenso werde ich als Erzbischof auch für entstandenes Leid durch Verantwortungsträger im Erzbistum moralische Verantwortung übernehmen, dies jedoch auf unvollständiger Grundlage zu tun, würde der Sache nicht gerecht. Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln.
Der beschuldigte Pfarrer war aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz machten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich. Das verhinderte auch eine kanonische Voruntersuchung, da der potenziell Betroffene ausdrücklich nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollte, sich nicht einmal eine Konfrontation von Pfarrer O. wünschte und auch andere Möglichkeiten zur Aufklärung, beispielsweise Zeugen, nicht vorhanden waren. Der Pfarrer ist mittlerweile verstorben. Wie dieser Sachverhalt strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten ist, wird das Gutachten im März aufzeigen."