Wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung in sechs Fällen muss sich ein Mann vor dem Kölner Schwurgericht verantworten.
Schuldfähigkeit unklarKölner steht nach Brandanschlag in Bocklemünd vor Gericht
Albert W., 56, hatte an jenem frühen Morgen des 23. November 2023 einen Entschluss gefasst. Kurz vor vier Uhr drehte er eine Gasflasche in der Wohnung an der Börnestraße in Bocklemünd auf. Seiner Freundin Bettina G. (Name geändert), die durch den Gasgeruch wach geworden war, erklärte der Vater von vier Kindern, dass er sterben und sie mit in den Tod nehmen wolle. Während W. auf dem Balkon eine Zigarette rauchte, floh seine Lebensgefährtin kurz vor sechs Uhr aus der Wohnung. Umgehend alarmierte sie die Polizei.
Das Drama nahm seinen Lauf. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) begab sich zur Wohnung im zweiten Stock des Mehrfamilienhauses. Mit einer „Öffnungsflinte“ schossen die Einsatzkräfte das Schloss aus der Tür und drangen ein. Albert W. erwartete die Beamten im Wohnzimmer mit der Gasflasche und entfachte mit einem Feuerzeug einen Flammenstoß. Sofort geriet eine Couch in Brand. Hitze und der Rauch schlugen den Beamten entgegen, die sich daraufhin in den Hausflur zurückzogen.
SEK-Beamte erlitten Rauchgasvergiftung
Vier Spezialkräfte konnten sich nach unten flüchten, zwei Kollegen rannten indes um ihr Leben, liefen nach oben. Einer der beiden wurde vom Rauch völlig eingeschlossen, bekam keine Luft mehr und konnte in letzter Minute ein Fenster öffnen, um wieder atmen zu können. Die Feuerwehr konnten den Beamten mit der Kennziffer 592-001 per Drehleiter in Sicherheit bringen. Er und sein Kollege erlitten Rauchgasverletzungen. Unterdessen rettete sich Albert W. vor den Flammen durch einen Sprung vom Balkon. Dabei zog er sich schwere Brüche am Oberschenkel zu. So steht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
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Von heute an muss sich Albert W. vor dem Kölner Schwurgericht wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung in sechs Fällen verantworten. Der Fall erinnert in etlichen Facetten frappierend an den Brandanschlag von Ratingen, bei dem ein 57-jähriger Mann im Mai 2023 neun Polizisten beim Zugriff teils lebensgefährlich verletzte.
Angeklagter zeigt offenbar Nähe zu Reichsbürger-Gedankengut
Ähnlich wie der Täter in Ratingen wird Albert W. von Zeugen als Corona-Leugner beschrieben. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll er dem Gedankengut der Reichsbürger anhängen. Von seinen 22 Vorstrafen sind laut Anklage seit 1990 sieben Verurteilungen wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte aktenkundig. Seine Freundin berichtete, dass Albert W. die Polizei gehasst habe. Medien sollen ihn entsprechend aufgehetzt haben. Ende August 2022 wurde der Angeklagte bei einer Festnahme aufmüpfig. Ganz im Reichsbürgerduktus warf er den Beamten vor, ihn überfallen zu haben. Die Polizisten erkannte W. nicht als Ordnungsmacht an. Sie gehörten ohnehin nur zu einer Firma. Auch die Bundesrepublik Deutschland gebe es in Wahrheit gar nicht, so sein krudes Credo. Kurz vor der Tat hatte er noch erklärt, dass ganz Deutschland kaputt sei.
Die Ermittlungen zeichnen das Bild eines wirren, möglicherweise psychotischen Angeklagten. Albert W. fabulierte über Wölfe, die ihn jagten, fühlte sich verfolgt. Womöglich höre man ihn ab. Angeblich sollte er getötet werden. Als seine Partnerin auf Bitten der Polizei ihn per Whatsapp bat, endlich aufzugeben und die Tür aufzumachen, antwortete Albert W., es sei ihm völlig egal. Er sei ohnehin tot und setzte ein „Tschüss“ hinzu.
Frage der Schuldfähigkeit bleibt offen
Der Prozess muss vor allen Dingen folgende Kernfrage beantworten: War der Angeklagte zum Tatzeitraum schuldfähig? Ein psychiatrischer Gutachter kommt in seiner vorläufigen Expertise zu dem Schluss, dass bei Albert W. das Eingangsmerkmal einer seelischen Störung vorliege. Insofern attestiert der Experte dem Angeklagten eine erhebliche verminderte Steuerungsfähigkeit. Die Frage der Schuldfähigkeit bleibt offen. Zugleich kam Albert W. nicht in Untersuchungshaft, sondern in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik. Ob es dabei bleibt oder der mutmaßliche Brandattentäter letztlich ins Gefängnis muss, wird die Hauptverhandlung weisen. Seine Verteidigerin Karin Bölter glaubt, „dass mein Mandant zur Tatzeit unter einer Psychose litt und schuldunfähig ist“.
Christoph Arnold, der den SEK-Beamten mit der Kennziffer 592-001 als Nebenkläger vertritt, findet „es erschreckend, mit welcher rücksichtslosen Hinterhältigkeit der Täter hier die SEK-Beamten in eine Feuerfalle gelockt hat“. „Nur durch Glück konnten die Einsatzkräfte sich beim Öffnen der Wohnungstür vor den Flammen retten und wären fast im Treppenhaus an dem giftigen Rauch erstickt. Dies zeigt nochmals deutlich, wie lebensgefährlich der Polizeidienst sein kann“, so der auf Beamtenrecht spezialisierte Bonner Anwalt.
Hier finden Sie Hilfe
- Telefonseelsorge, Beratung per Mail, Telefon, Chat oder vor Ort: 0800-1110111 oder 0800-1110222 (kostenlose Nummern)
- Nationales Suizid-Präventionsprogramm für Deutschland mit vielen Informationen und Materialien
- Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention - Angebote für „Angehörige um Suizid“
- Onlineberatung für suizidgefährdete Jugendliche bieten zum Beispiel die Jugendnotmail oder die Caritas
- Information über Suizid und Suizidprävention finden Sie auch bei „Freunde fürs Leben“
- Nummer gegen Kummer (anonym und kostenlos), Informationen für Kinder, Jugendliche (unter 116111) und Eltern (0800/1110550)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Uniklinik Köln
- Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Holweide
- Bundesverband der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater mit Kontaktadressen
- Informationszentrale gegen Vergiftungen, Zentrum für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Bonn, 0228 /19 240