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Glukose-ProzessAussage einer Kollegin belastet Kölner Apothekerin

Lesezeit 3 Minuten
Die angeklagte Apothekerin (M) steht zwischen ihren Rechtsanwälten Morton Douglas (l) und Gerson Trüg (r) vor dem Kölner Landgericht.

Die angeklagte Apothekerin (M) steht zwischen ihren Rechtsanwälten Morton Douglas (l) und Gerson Trüg (r) vor dem Kölner Landgericht.

Die Aussage einer Pharmazeutisch-technischen Assistentin belastet die im Glukose-Prozess angeklagte Apothekerin weiter.

Wie ist es dazu gekommen, dass im September 2019 in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich Tütchen mit einem vergifteten Glukose-Gemisch verkauft wurden, an dem eine 28-jährige Frau starb und das einer weiteren schwangeren Kundin fast das Leben kostete? Auch das mit einem Not-Kaiserschnitt auf die Welt geholte Baby der 28-Jährigen überlebte nicht. Ist die heute 52 Jahre alte Apothekerin Schuld, der die Staatsanwalschaft unter anderem fahrlässige Tötung und Körperverletzung zur Last legt?

Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Am Donnerstag wurde im Prozess vor dem Kölner Landgericht eine Pharmazeutisch-technische Assistentin gehört, die damals in der Apotheke arbeitete und weiterhin dort beschäftigt ist. Ihre Aussage konnte dem Verdacht Nahrung geben, dass die Apothekerin bei der Abfüllung des Pulvers, das für Tests auf Schwangerschaftsdiabetes bestimmt war, durch eine Verwechslung von Gefäßen die Glukose mit dem als Lokalanästhetikum verwendeten Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid vermischte.

Kölner Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vor Gericht

Die Zeugin, 30 Jahre alt, arbeitete nach ihren Angaben überwiegend in der Rezeptur, das heißt in dem Raum, in dem für bestimmte Patienten Arzneimittel aus den dafür nötigen Stoffen hergestellt werden. Dass seinerzeit anders als sonst üblich auch Glukose abgefüllt wurde, die in Wasser aufgelöst zu trinken war, lag daran, dass ein Lieferengpass herrschte: Das Fertigprodukt war nicht verfügbar.

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Im Laufe ihrer Aussage zeigte sich, dass sowohl die Zeugin als auch Kolleginnen dann und wann Abfüllungen vornahmen. Die 30-Jährige betonte, wie sorgfältig sie bei der Arbeit in der Rezeptur vorgegangen sei, und führte wiederholt an, was sie in der Berufsschule gelernt habe und befolge. Als die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer sie fragte: „Ist es vorgekommen, dass Sie Substanzen verwechselt haben?“, antwortete sie mit einem entschiedenen „Nein“.

Glukose-Prozess: Pharmazeutisch-technische Assistentin sagt aus

Die Schilderung eines Vorgangs Anfang September 2019 warf besonders viele Fragen auf. An einem Montag habe ihr die Chefin gesagt, morgen solle Glukose abgefüllt werden, erzählte die Zeugin. Deshalb habe sie als Assistentin fünf Etiketten vorbereitet, Tütchen bereitgelegt und das ein Kilogramm fassende weiße Gefäß mit Traubenzucker hochgeholt. Am selben Montag habe sie für die Herstellung eines Arzneimittels Lidocainhydrochlorid gebraucht und festgestellt, dass der Inhalt in dem Gefäß, das sie aus einem oberen Raum neben dem Labor geholt hatte, zur Neige ging. Deswegen habe sie das ebenfalls weiße Behältnis „links in der Ecke abgestellt“, um am Folgetag eine Charge nachzubestellen.

Als sie am Dienstagmorgen wieder an ihren Arbeitsplatz gekommen sei, habe sie die Apothekerin in der Rezeptur beim Abfüllen von Pulver gesehen, vor sich ein weißes Gefäß. Die Chefin habe sie gebeten, auf die Etiketten, auf denen als Inhalt der 50-Gramm-Beutel Glukose angegeben gewesen sei, handschriftlich einen neuen, höheren Preis zu schreiben. Damit hatte es nach den Angaben der Zeugin nicht sein Bewenden. Denn danach habe sie entdeckt, dass das in der Ecke abgestellte Gefäß mit dem Rest des Lokalanästhetikums verschwunden gewesen sei.

Sie habe es gesucht, eine Kollegin danach gefragt, allerdings nicht im Müllbehälter nachgeschaut. Im Computer seien immer noch zwei Chargen als vorrätig verzeichnet gewesen. Für eine neue Rezeptur habe sie sich von oben das zweite Gefäß mit Lidocainhydrochlorid geholt. „Ehrlich gesagt“ habe sie keinen Grund gesehen, weiter nachzuforschen, wo die andere Charge geblieben war. Außer ihr und einer Kollegin habe „niemand etwas damit anfangen“ können. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.