Ein entscheidender Satz der Stellungnahme des Beirats wurde vor der politischen Entscheidung über den Grüngürtel aus einem Papier gestrichen.
KarnevalKölner Naturschutzbeirat wirft der Stadt Manipulation im Streit um die Uniwiese vor
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats der Stadt Köln, Harald von der Stein, stellt den politischen Beschluss zur Nutzung der Uniwiese an Karneval infrage. Der Hauptausschuss des Stadtrates hatte am Montagabend entschieden, dass der Innere Grüngürtel erneut als Ausweichfläche für die Zülpicher Straße genutzt werden kann. Dafür wird er nun zeitweise von naturschutzrechtlichen Vorgaben befreit. „Das ist eine Fehlentscheidung“, sagte von der Stein am Dienstag. Dem Hauptausschuss hätte eine „manipulierte Unterlage“ vorgelegen – denn die Stellungnahme des Naturschutzbeirats wurde von der Verwaltung gekürzt.
Verwaltung streicht Satz aus der Stellungnahme des Naturschutzbeirats
Der technische Hintergrund der Entscheidung ist komplex. Der Hauptausschuss musste über die Befreiung der Uniwiese vom Naturschutz entscheiden, weil die Kölner Bezirksregierung die Stadt angewiesen hatte, ein „Befreiungsverfahren“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen. Die Behörde hält die „Gefahrenabwehr“ als pauschales Argument für unzureichend. Der Innere Grüngürtel ist Landschaftsschutzgebiet, der BUND hatte sich über die Karnevalsfeiern auf der Uniwiese bei der Bezirksregierung beschwert. Im Zuge des jetzt notwendigen Befreiungsverfahrens musste der Naturschutzbeirat der Stadt Köln eine Stellungnahme abgeben. Diese hat die Verwaltung der Politik allerdings nicht vollständig vorgelegt.
Im Gegensatz zur vollständigen Stellungnahme, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, fehlt in der Anlage für die Politikerinnen und Politiker der folgende Satz: „Der Stadtvorstand hat ein ordentliches Befreiungsverfahren für die Uniwiesen als Ausweichfläche im Karneval 2024 in unverantwortlicher Weise verschleppt bis zum Zeitpunkt einer Weisung durch die Bezirksregierung am 03.01.2024.“
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In der Anlage ist dieser Satz herausgelassen, die Streichung wird mit „[…]“ gekennzeichnet. Für den Vorsitzenden des Naturschutzbeirats ist das eklatant, es werde ein wesentliches Argument des Beirats gegen die Befreiung unterschlagen. Denn aus Sicht des Naturschutzbeirats hätte es bereits für den vergangenen 11.11. ein Befreiungsverfahren geben müssen.
Stadt spricht von Gefahrenabwehr im Grüngürtel
Von der Stein erhebt nun Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Es gehe nicht nur um einen Verfahrensfehler. „Es muss Vorsatz unterstellt werden“, so von der Stein. Eine Unterlage verändere sich nicht von selbst. Von der Stein hat sich schriftlich darüber bei Oberbürgermeisterin Henriette Reker beschwert. Die Vorlage stammt aus dem Dezernat der Stadtdirektorin Andrea Blome, das für die städtische Organisation des Straßenkarnevals zuständig ist.
Stadtsprecher Alexander Vogel wehrte sich auf Anfrage gegen den Vorwurf, indem er die gestrichene Passage inhaltlich kritisierte. Die Stadt habe kein Befreiungsverfahren verschleppt, da die Verwaltung anderer Rechtsauffassung sei. So sei die Nutzung der Uniwiese keine Veranstaltung, für die eine Befreiung vom Naturschutz notwendig sei. Die Wiese werde lediglich zur Gefahrenabwehr genutzt, damit nicht immer mehr Menschen versuchen, auf die Zülpicher Straße zu gelangen. Aus diesem Grund habe die Stadt das Befreiungsverfahren nun erst auf Weisung der Bezirksregierung hin durchgeführt.
Ausweichfläche auf der Uniwiese bleibt bestehen
Zudem sei in der Anlage kenntlich gemacht, dass es sich um einen Auszug aus der Stellungnahme des Naturschutzbeirats handele. Allerdings hat die Stadt keine weiteren Kürzungen vorgenommen, es fehlt lediglich der oben zitierte Satz.
Mit der Entscheidung des Hauptausschusses ist das Programm auf den Uniwiesen an Weiberfastnacht in drei Wochen gesichert, trotz der entgegengesetzten Haltung des Naturschutzbeirats. Gegen das Befreiungsverfahren stimmten lediglich die Grünen und „Die Fraktion“. Laut der Bezirksregierung Köln sollte das Befreiungsverfahren sicherstellen, dass die „Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt werden können“.