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Urteil des NRW-Verfassungsgerichts15 von 45 Kölner Wahlbezirken werden neu berechnet

Lesezeit 3 Minuten
Köln Stadthaus Deutz

Das Stadthaus in Köln-Deutz

  1. 15 von 45 Kölner Wahlbezirken müssen aufgrund eines Urteils des NRW-Verfassungsgerichts neu zugeschnitten werden.
  2. Die komplizierte Reform muss bis zum 29. Februar erledigt sein.
  3. Was das für die Stadt, die politischen Kandidaten und die Wähler bedeutet – Eine Übersicht.

Köln – Auf die Verwaltung kommt in den kommenden sieben Wochen eine Menge Arbeit zu – insbesondere auf die Mitarbeiter im Amt für Statistik und Stadtentwicklung. Voraussichtlich 15 der insgesamt 45 Wahlbezirke für die Kommunalwahl müssen aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts NRW neu zugeschnitten werden. Die Stadt muss die Veränderungen bis zum 29. Februar umsetzen – die endgültige Entscheidung über die neuen Zuschnitte trifft der Wahlausschuss als zuständiges Gremium.

Sollten die Wahlbezirke nicht, wie vom Verfassungsgericht gefordert, neu eingeteilt werden, wäre es nach der Kommunalwahl am 13. September möglich, diese anzufechten. Daher bleibt der Stadt und dem Wahlausschuss keine andere Wahl als eine schnellstmögliche Umsetzung.

Parteien haben bereits Parteien für die Wahlbezirke aufgestellt

Das ist auch für die Parteien wichtig, die bereits ihre Kandidaten für die 45 Wahlbezirke aufgestellt haben. Das betrifft in Köln die CDU und die FDP, die wohl beide ihre Parteitage wiederholen müssen, um die Kandidaten für die neu zugeschnittenen Wahlbezirke erneut festzulegen. Aus dem Rathaus ist zu hören, dass dann wahrscheinlich sogar die Kandidaten für sämtliche Wahlbezirke neu zu küren wären, um Konflikte zu vermeiden. So könnte es im schlechtesten Fall passieren, dass ein Stadtbezirk aufgrund der Neuordnung ein Ratsmandat verliert und ein anderer im Gegenzug eines gewinnt.

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Sollte etwa in Chorweiler jemand seine bislang sicher geglaubte Kandidatur verlieren, wäre nicht eindeutig klar, dass er dann dafür die Kandidatur einen anderen Stadtbezirk als Ersatz erhält – Streitigkeiten wären vorprogrammiert, zumal es innerhalb der CDU bereits in der ersten Runde Kampfkandidaturen gab. Die Partei reagiert entsprechend verhalten auf das Urteil. „Wir bedauern die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung sehr, müssen sie aber respektieren. Gleichzeitig vertrauen wir jetzt darauf, dass uns die Verwaltung zeitnah die neuen Rahmenbedingungen ausarbeitet und vorlegt“, sagte CDU-Parteichef Bernd Petelkau.

Neuberechnung von einem Drittel der Wahlkreise

„Der Richterspruch verlangt die Neuberechnung von etwa einem Drittel der Wahlkreise. Das setzt die Aktiven vor Ort, die bereits ihre Kandidaten aufgestellt haben, unnötig unter Druck“, sagte der Kölner SPD-Landtagsabgeordnete Jochen Ott. Die Sozialdemokraten würden darauf setzen, dass die Stadtspitze alles unternehme, um bei der Neuberechnung der Wahlkreise eine „konsensuale Lösung zu finden, die den Identitäten der Veedel und Stadtbezirke vollständig Rechnung“ trage.

„Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Dezember 2019 werde die Stadtverwaltung endlich zum Handeln gezwungen, die Ungerechtigkeiten bei der Wahlkreisaufteilung in Köln zu beheben, teilte die FDP mit. Die Verwaltung habe ihre Hausaufgaben nicht gemacht und sei nun zum „Nachsitzen“ verdonnert. Die FDP hoffe, dass die Kölner Verwaltung daraus ihre Lehren ziehen werde.

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Die Stadtverwaltung und der Wahlausschuss hatten die Wahlbezirke in ihrem derzeitigen Zuschnitt erst im Herbst 2019 neu beschlossen. Damals waren Wahlbezirke angepasst worden, weil die Zahl der Wahlberechtigten dort im Vergleich zum Durchschnitt um mehr als 25 Prozent nach oben oder unten abwich. Das war jedoch laut Kommunalwahlgesetz nicht zulässig.

Folgen nicht absehbar

Der durchschnittliche Wahlkreis in Köln verfügte damals über eine Größe von 21 493 Wahlberechtigten. Besonders deutlich nach unten wich der Bezirk 27 (Chorweiler, Blumenberg) mit lediglich 13 525 Wahlberechtigten ab. Stark nach oben wichen Bezirk 13 (Raderberg, Zollstock) mit 27 718, Bezirk 21 (Weiden II, Lövenich, Widdersdorf) mit 28 483 sowie Bezirk 32 (Nippes I) mit 28 545 Wahlberechtigten ab.

Da das Verfassungsgericht nun jedoch entschieden hat, dass die 25-Prozent-Regelung lediglich auf der Grundlage besonderer Verfassungsgründe herangezogen werden darf, gilt jetzt lediglich eine Abweichung vom durchschnittlichen Wahlbezirk um 15 Prozent als rechtmäßig. Das führt dazu, dass weitere Wahlbezirke angepasst werden müssen. Welche Folgen das genau hat, lässt sich laut Stadtdirektor Stephan Keller noch nicht exakt absehen. Die Statistiker müssten die Situation zunächst genau analysieren.