Ein 35-Jähriger wird von vier Männern lebensgefährlich verletzt. Vor dem Kölner Landgericht legten nun drei der Täter ein Geständnis ab.
35-Jähriger verblutete fastAngeklagte gestehen im Prozess um versuchten Totschlag
In der Nacht zum 15. Oktober voriges Jahr wurde ein 35-jähriger Mann in der Nähe des Doms von vier jungen Männern so brutal attackiert, dass er fast gestorben wäre. Dank polizeilicher Videobeobachtung konnten die Angreifer schnell identifiziert werden.
Drei Beteiligte wurden noch in Tatortnähe festgenommen, den vierten Verdächtigen stellten Einsatzkräfte am frühen Morgen an seiner Wohnanschrift in Dormagen und nahmen ihn ebenfalls fest. Am Donnerstag hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen die vier Beschuldigten begonnen, die zwischen 20 und 22 Jahren alt sind.
Köln: Vorwurf des Totschlags an drei von vier Beschuldigten
Ihnen allen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, drei von ihnen auch versuchter Totschlag. Im Wesentlichen legten sie ein Geständnis ab. Dabei machten die Männer Erinnerungslücken geltend. In der Tatnacht waren sie derart betrunken, dass die Staatsanwaltschaft von erheblich verminderter Schuldfähigkeit ausgeht. Alkoholisiert war auch das Opfer, auf das die Männer aus Dormagen, die einen Streifzug durch Altstadt-Kneipen hinter sich hatten, gegen 2.30 Uhr zwischen Römisch-Germanischem Museum und Hauptbahnhof trafen.
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Zunächst saß der 35-Jährige, der in der Sicherheitsbranche tätig ist, auf dem Boden. Ohne Anlass sollen sie ihn provoziert und in einen Streit verwickelt haben, der schnell gewalttätige Ausmaße annahm. Nachdem der Mann aufgestanden sei und gedroht habe: „Ich steche euch ab“, hätten sich die Angeklagten gemäß einem „spontan gefassten Tatplan“ frontal vor ihn gestellt, heißt es in der Anklage; einer habe ihm eine Flasche auf den Kopf geschlagen und ein anderer ihn zu Boden gestoßen. Abwechselnd sollen ihn die Angreifer mehrfach „wuchtig“ gegen Oberkörper und Kopf getreten haben. Einem Angeklagten werden neun „Stampftritte“ zugerechnet.
Köln: Ein Täter half seinem Opfer
Schließlich lag das Opfer regungslos dar. Die Täter flüchteten, doch einer kehrte zurück, half dabei, das Opfer in eine stabile Seitenlage zu bringen, und wählte den Notruf. Er ist der Einzige, dem nicht versuchter Totschlag zur Last gelegt wird und der nicht in Untersuchungshaft sitzt. Dem Schwerverletzten, der innerlich zu verbluten drohte, wurde mit einer Notoperation das Leben gerettet. Er nimmt als Nebenkläger am Prozess teil, war am Verhandlungstag aber nicht die ganze Zeit anwesend.
Die Angeklagten zeigten sich durchweg reuig. „Fassungslos“ und „schockiert von seiner Aggressivität“ habe sich sein Mandant das Polizeivideo angesehen, sagte ein Verteidiger. Die Angeklagten haben sich entweder schriftlich entschuldigt oder wollen dies noch mündlich tun; alle bekundeten die Bereitschaft, im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten finanzielle Entschädigung zu leisten.
Bleibt die Frage, was den Gewaltausbruch ausgelöst hat. War es allein die Enthemmung durch den Alkohol? Zwar sprachen alle Beschuldigten von Erfahrungen mit Drogen, in keinem Fall aber von wiederholtem übermäßigem Alkoholkonsum.
Der mit 22 Jahre älteste von ihnen, der als Erster zugetreten haben soll, erwähnte, er habe „viel Gewalt“ von seinem Stiefvater erfahren. Der Prozess wird am 1. März fortgesetzt. Am 5. März, dem übernächsten Verhandlungstag, soll der Nebenkläger gehört werden; an Einzelheiten der Tat erinnert er sich nicht. Das Urteil könnte die 4. Große Strafkammer am 7. März verkünden.