Zwischenzeitlich sah es nach Freispruch aus, doch nun muss ein Kölner Rentner nach dem Tod seines Bekannten doch ins Gefängnis.
Verwirrung um TodesursacheKölner Rentner muss nach Würgeattacke ins Gefängnis
Ein Rentner aus der Kölner Altstadt muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 69-Jährige einen Freund brutal attackiert hatte – nachdem der die Wohnung des Angeklagten nicht verlassen wollte. Ursprünglich hatte die Anklage von Totschlag gesprochen. Ein Tötungsvorsatz wurde aber nicht festgestellt.
Köln: Geschwächtes Opfer stirbt nach Würgeattacke
Im Streit habe der Angeklagte mehrfach auf das Opfer eingeschlagen, dieses dann gewürgt. Dass man das nicht dürfe, müsse man keinem erklären, sagte der Richter, das gelte erst recht für gesundheitlich angeschlagene Menschen. Im vorliegenden Fall litt der alkoholkranke Geschädigte unter Leberzirrhose und Blutarmut. Der geschwächte Körper habe dem Angriff nichts mehr entgegenzusetzen gehabt.
Ein gesunder Mensch hätte die Attacke wohl überlebt, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass der Rentner den Tod seines Bekannten gewollt oder billigend in Kauf genommen habe, nahm das Gericht nicht an. Gleichwohl sei dem 69-Jährigen der schlechte Gesundheitszustand des Mannes bekannt gewesen. Daher setzte das Gericht dennoch eine empfindliche Gefängnisstrafe als Sanktion fest.
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Kölner Landgericht: Gerichtsmediziner mit unterschiedlicher Bewertung
Im Prozess hatte es abweichende Bewertungen von Gerichtsmedizinern über die Todesursache gegeben. Bei einem Erwürgen breche zwingend der Kehlkopf, sagte einer der Gutachter. Andere widersprachen dem. Diese Verwirrung hatte für die Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft gesorgt. Das Gericht sah keinen Totschlag mehr – und blieb in dem Punkt dabei.
Der Rentner hatte das spätere Opfer im April 2023 in seiner Wohnung in der Straße Unter Käster aufgenommen und immer wieder bei Behördengängen und Einkäufen unterstützt. Am Tattag hatte der 38-Jährige unter Schmerzen gelitten, der Rettungsdienst wurde gerufen. Eine Notärztin stellte bei dem Mann eine Unterzuckerung fest, verabreichte Glukose. Danach ging es ihm besser.
Kölner Rentner hatte Gewaltanwendung bestritten
„Der Geschädigte lehnte einen Krankenhausaufenthalt ab“, hieß es in der Anklage, was das Rettungsteam akzeptiert hatte. Dass Ärztin und Sanitäter die Wohnung ohne den Bekannten verlassen hatten, soll den Angeklagten erzürnt haben. Der 38-Jährige habe sich rücklings auf den Boden gelegt und der Angeklagte habe an ihm gezerrt und vergeblich versucht ihn aufzurichten.
Nach der vom Gericht festgestellten Attacke hatte der Rentner erneut den Notruf getätigt. Ein weiterer Notarzt stellte den Tod des 38-Jährigen fest und notierte eine ungeklärte Todesursache, nachdem er auch Hämatome erkannt hatte. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, seinen Bekannten leblos aufgefunden zu haben. Im weiteren Verlauf hatte er jede Gewaltanwendung bestritten.