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„Klassischer Auftragsmord“Staatsanwältin fordert Höchststrafe für früheren „Hells Angel“ aus Köln

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte Hami S. (27) begrüßt seinen Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Der Angeklagte Hami S. (27) begrüßt seinen Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Im Verfahren um den Kopfschuss-Mord an einem früheren Hells-Angels-Rocker hält die Staatsanwältin den mutmaßlichen Auftraggeber für überführt.

Der mutmaßliche Auftraggeber des Kopfschuss-Mordes am Mülheimer Böcking-Park soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Hami S. (27), früher Mitglied in der Kölner Hells-Angels-Gruppierung „Rhine Area“, habe das Verbrechen engmaschig am Telefon begleitet. Die Anklägerin sprach im Landgericht von einer regelrechten Hinrichtung des Rockers Eren Y. (35).

Staatsanwältin spricht von klassischem Auftragsmord

„Das war ein klassischer Auftragsmord“, erklärte die Staatsanwältin. Hami S. habe kurz vor und nach der Tat immer wieder Kontakt zu einem der Schützen gehalten. Es sei weltfremd zu denken, dass es in den Telefonaten nicht um die Tatausführung gegangen sei. S. hatte von belanglosen Gesprächen gesprochen, vorher sei es um eine Verabredung zum Fußballgucken gegangen. Das sei nicht glaubhaft.

Der Tatort im Böcking-Park in Köln-Mülheim

Der Tatort im Böcking-Park in Köln-Mülheim

Ein Motiv wurde nicht klar. Womöglich habe es Streit unter den früheren Rockern gegeben, eine Neugründung eines Hells-Angels-Charters habe im Raum gestanden. Der Verteidiger sagte, die Indizien reichten nicht aus, jemanden lebenslang hinter Gitter zu schicken. Der Mandant sei nicht geflohen, habe den Ermittlern sogar Zugriff auf sein Handy verschafft. Das spreche gerade nicht für eine Tatbeteiligung.

Kölner Mordverdächtiger wird nicht als Zeuge aussagen

Ein Urteil will das Gericht, das den dringenden Tatverdacht immer noch sieht, am Donnerstag fällen. Vor den Plädoyers hatte der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg verkündet, dass es nicht mehr zu einer wie auch immer gearteten Zeugenvernehmung des Mordverdächtigen Emre U. (31) kommen werde. U., der in die Türkei geflüchtet war, war laut Verteidigung von Hami S. zu einer Aussage bereit und sollte bekunden, dass dieser keinen Mordauftrag erteilt habe.

Emre U. sollte ebenfalls aussagen, dass es zwischen dem Getöteten Eren Y. und dem zweiten Verdächtigen Marco C. (27), der auch der Todesschütze gewesen sei, zu einem Streit um ein Drogengeschäft gekommen sei. Angeblich hätten die beiden zuvor von einer Bande in Siegburg Kokain im Kilobereich gestohlen. Marco C. soll dann völlig unvermittelt zur Waffe gegriffen haben.

Köln: Videovernehmung aus der Türkei reicht dem Gericht nicht

Emre U. sei als Zeuge sicher nicht unwesentlich, letztlich für das Gericht aber nicht greifbar gewesen. Weder habe U. mit freien Geleit nach Deutschland kommen, noch offiziell in der Türkei aussagen wollen, so der Richter. Eine über einen türkischen Anwalt angebotene Vernehmung über das Internet scheide aus, da diese nicht an türkischen Behörden vorbei durchgeführt werden könne.

Nach der Verkündung des Beschlusses hatte sich plötzlich wieder der türkische Anwalt gemeldet. Emre U. sei nun doch bereit, sich in der Türkei richterlich und damit offiziell per Video vernehmen zu lassen. Das reichte der Schwurgerichtskammer aber auch nicht mehr. Nur eine persönliche Vernehmung in Köln wäre zielführend gewesen, um die Glaubwürdigkeit des Zeugen bewerten zu können.