Köln – Beim Strafprozess um Reemtsma-Entführer Thomas Drach fällt ein wichtiger Zeuge aus. Der Geldbote war im März 2018 bei Ikea in Godorf überfallen worden und hatte, nachdem er mit einer Waffe bedroht wurde, einen Geldkoffer mit 78.000 Euro abgegeben. Wie der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern am Freitag im Landgericht bekannt gab, leidet das Opfer an einer lebensbedrohenden Krankheit.
Köln: Opfer von Ikea-Überfall nicht vernehmungsfähig
Aufgrund aktueller und anhaltender Therapiemaßnahmen sei der Zeuge auf absehbare Zeit nicht vernehmungsfähig, zitierte der Richter die behandelnden Ärzte. Stattdessen sollen nun die Aussagen des Opfers bei der Polizei im Prozess verlesen werden und die Beamten gehört werden, die bei der Vernehmung dabei waren. Anwalt Wolfgang Heer intervenierte, wie so oft, an dieser Stelle wieder.
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Man müsse eine Videovernehmung des Zeugen prüfen, schlug der Verteidiger von Drachs mutmaßlichen Komplizen Eugen W. vor. Richter Bern gab zu verstehen, dass die festgestellte Vernehmungsunfähigkeit wohl auch das ausschließe. Der Zeuge ist auch deshalb so wichtig, da er als Geldbote ebenfalls bei einem Überfall am Flughafen Köln/Bonn im März 2019 zugegen war.
Mutmaßlicher Drach-Komplize hatte Schulterschmerzen
Auch Drachs Verteidiger Andreas Kerkhof hatte im laufenden Prozess mehrfach die Möglichkeit von abgesprochenen Überfallen angedeutet, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den nun erkrankten Geldboten ist aber eingestellt worden. Es war davon auszugehen, dass die Anwälte den Mann im Zeugenstand ins Kreuzverhör nehmen wollten. Diese Möglichkeit gibt es nun nicht mehr.
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Auch mit weiteren gesundheitlichen Fragen musste sich die Schwurgerichtskammer am Freitag beschäftigten. Nachdem Eugen W. zwei Tage zuvor unter Schulterschmerzen gelitten hatte und der Verhandlungstag abgebrochen werden musste, wurde er nun für verhandlungsfähig erklärt. Ärzte der Uniklinik hatten den Angeklagten untersucht und ihm Schmerzmittel verschrieben.
Kölner Richter: „Und da können Sie jetzt die Nase rümpfen!“
Verteidiger Heer warf ein, dass man am Mittwoch durchaus hätte weiterverhandeln können, wäre ein Arzt ins Gericht gekommen. Der Richter agiere umständlich. Bern entgegnete, dass die Klinik-Untersuchungen notwendig gewesen seien, da man ihm ansonsten der Körperverletzung im Amt vorwerfen könnte. „Und da können Sie jetzt die Nase rümpfen!“, fuhr der Richter den Anwalt an.
Das Verfahren vor dem Schwurgericht umfasst die Aufklärung von vier Raubtaten. Dazu gehören neben den zwei Fällen aus Köln auch bewaffnete Raubüberfälle auf Geldboten in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn. Zweimal wurden Opfer durch Schüsse aus Maschinenpistolen verletzt. Thomas Drach droht wegen versuchten Mordes lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung.