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Trotz Ende der PriorisierungStadt Köln darf Impftermine nicht frei an jeden vergeben

Lesezeit 2 Minuten
Impfzentrum Ü-60

Die Impfzentren wie hier in Köln sollen Ende September geschlossen werden.

Köln – Ab Mittwoch werden wieder Erstimpfungen gegen das Coronavirus im Kölner Impfzentrum durchgeführt. Doch nicht jeder kann einen Termin vereinbaren – und das, obwohl bereits am 7. Juni die Impfpriorisierung aufgehoben wurde.

Der Grund: Eine nach wie vor vorhandene Knappheit des Impfstoffs. „Es geht uns in erster Linie darum, noch einmal einen Impfschwerpunkt für Personen ab 60 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen zu setzen“, heißt es vonseiten des NRW-Landesgesundheitsministeriums (MAGS). Bei beiden Personengruppen handele es sich um „besonders vulnerable Gruppen, die schnell geimpft werden sollten, aber aufgrund der hohen Nachfrage teilweise noch keinen Impftermin beim Hausarzt bekommen konnten“, so eine Sprecherin des MAGS.

NRW erhält 230.000 Impfdosen von Biontech/Pfizer

Allgemein stehen den Impfzentren in ganz Nordrhein-Westfalen in dieser Woche 80.000 Dosen des Impfstoffs der Hersteller Biontech und Pfizer zur Verfügung. In der kommenden Woche kommen noch einmal 150.000 Impfdosen hinzu. Das bedeutet für Köln, dass in dieser Woche 4000 Personen einen Termin für ihre Erstimpfung vereinbaren können, in der kommenden Woche 7000 Personen.

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

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Ab Mittwoch um acht Uhr werden diese Termine im digitalen Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein freigeschaltet. Impfberechtigt sind in diesem Rahmen Personen ab 60 Jahren, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion, Beschäftigte in Krankenhäusern sowie Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Blockierung von verfügbaren Impfterminen

Es könnte davon ausgegangen werden, dass beispielsweise Beschäftigte in Krankenhäusern – die dazu bereit sind, sich impfen zu lassen – ihre Impfung bereits erhalten haben, da sie schon zu Beginn der Impfkampagne im Dezember impfberechtigt waren. Werden also nun mögliche Termine blockiert, obwohl einige der Personen, die nun als impfberechtigt eingestuft werden, diese gar nicht benötigen?

Das sei nicht der Fall, heißt es vonseiten des MAGS. Denn: Die oben genannten Personen- und Berufsgruppen sollen zunächst lediglich bis zum 4. Juli den Vorrang bei der Terminbuchung haben. „Sollte sich jedoch abzeichnen, dass die zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen nicht vollständig genutzt werden oder – anders gesagt – sich weniger Impfwillige aus diesen Gruppen melden und damit die Kontingente nicht ausgebucht sind, werden wir umgehend Buchungen für weitere Personen ermöglichen“, so die Sprecherin des MAGS. Grundsätzlich sollen laut NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann landesweit alle impfwilligen Personen bis Ende Juli eine Erstimpfung erhalten können.