- Der Geiselnehmer vom Kölner Hauptbahnhof wird aus der Untersuchungshaft entlassen und eine Kölner Klinik verlegt.
- Grund ist der gesundheitliche Zustand des 55-Jährigen.
- Für sechs Monate wird die Haft aufgehoben, so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Auch für die Zeit danach gibt es bereits eine Lösung.
Köln – Der Geiselnehmer vom Hauptbahnhof, Mohammad Abo R., ist auf Grund seiner erlittenen Verletzungen durch den polizeilichen Zugriff vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen und zunächst zur besseren Behandlung in ein Kölner Krankenhaus verlegt worden.
Wie Marc Donay, der Verteidiger des aus Syrien geflüchteten Mannes, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Wochenende bestätigte, unterliegt der 55-Jährige keinerlei Bewachung. „Sobald die Kostenübernahme steht, wird mein Mandant in eine neurologische Fachklinik gebracht“, sagte Donay.
Untersuchungshaft für sechs Monate ausgesetzt
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte auf Grund der Beschwerde seines Verteidigers entschieden, dass die Untersuchungshaft des Kidnappers für die kommenden sechs Monate aufgehoben wird, um ihn in einer neurologischen Spezialabteilung behandeln zu lassen. Sachverständige und Ärzte halten den Geiselnehmer derzeit für verhandlungsunfähig. Nach Ablauf der Halbjahresfrist will der OLG-Senat erneut dessen Prozesstauglichkeit überprüfen.
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Am 15. Oktober der vorigen Jahres hatte Mohammad Abo R. im Hauptbahnhof im Fast-Food-Restaurant McDonald’s eine Schülerin mit Brandsätzen schwer verletzt. Anschließend brachte er in einer benachbarten Apotheke eine Verkäuferin in seine Gewalt. Mit den Taten wollte er seine Ausreise nach Syrien erzwingen. Als Mohammad Abo R. seiner Geisel zwei Gaskartuschen umhängte und ihre Haare in Brand setzte, befahl die Einsatzleitung der Kölner Polizei den Not-Zugriff.
Beamte eines Spezialeinsatzkommandos schossen den Syrer nieder. Sechs Projektile trafen den Täter. Unter anderem erlitt er eine Steckschussverletzung am Kopf. Noch immer stecken Metallsplitter in seiner Schädeldecke. Auch ist er halb gelähmt und muss künstlich ernährt werden.
„Genesung im Vordergrund“
Die Experten gehen allerdings davon aus, dass bei einer entsprechenden Behandlung in einer neurologischen Reha-Klinik der Beschuldigte wieder soweit gesunden wird, dass er sich vor Gericht verantworten kann. Sein Kölner Anwalt wertet die Entscheidung des OLG so: „Endlich steht die Wiederherstellung seiner Gesundheit im Vordergrund.“