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Streit zwischen Stadt und 1. FC KölnGerichtsurteil zum Geißbockheim-Ausbau erwartet – drei Szenarien denkbar

Lesezeit 4 Minuten
Blick auf die Gleueler Wiese.

Blick auf die Gleueler Wiese. Der 1. FC Köln will im Äußeren Grüngürtel sein Vereinsgelände am Geißbockheim erweitern.

Seit zehn Jahren plant der 1. FC Köln den Ausbau im Äußeren Grüngürtel, am Dienstag (23. April) könnte das nächste Urteil fallen.

Es steht die nächste mögliche Entscheidung in Sachen Geißbockheim-Ausbau an: Am heutigen Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob der Bebauungsplan wirksam ist oder nicht. Zuvor hatte sich der Fußball-Erstligist 1. FC Köln erfolgreich gegen die Nichtzulassung der Revision des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) im November 2022 gewehrt. Damals hatte das OVG den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was hat der Klub geplant?

Der Klub plant seit 2014 den Ausbau am Geißbockheim, die Flächen hat der Verein seit Jahrzehnten von der Stadt gepachtet. Dafür will er auf dem Gelände ein zweigeschossiges Nachwuchs-Leistungszentrum bauen. Aktuell geht der Verein von Kosten von 50 bis 60 Millionen Euro aus. Zudem gehörten zu den Plänen drei neue Fußball-Plätze auf den städtischen Gleueler Wiesen, sie liegen nordwestlich des Geißbockheims im Landschaftsschutzgebiet. Teil des Bebauungsplans sind auch vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit, die direkt nördlich der Fußball-Plätze angedacht waren. Die Stadt hatte sie eingebracht, um für die Öffentlichkeit einen Mehrwert zu schaffen.

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Und warum ist der Ausbau ein Jahrzehnt später nicht längst umgesetzt?

Aus mehreren Gründen. Erstens: Gegen den Bebauungsplan für den Ausbau haben die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und der NRW-Ableger des Naturschutzbundes Deutschland erfolgreich geklagt. Das Verfahren ging bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), es erklärte den Bebauungsplan für unwirksam, weil die Stadt die vier Kleinspielfelder vereinfacht gesagt falsch benannt hatte. Allerdings könnten die Fehler laut OVG in einem ergänzenden Planverfahren geheilt werden.

Und was sind weitere Gründe?

Der zweite Grund: Zwar stimmte der Stadtrat im Juni 2020 mit Stimmen von CDU, SPD und FDP für den Bebauungsplan – doch über den Pachtvertrag für die Gleueler Wiese muss der Stadtrat gesondert abstimmen. Und aus der Kommunalwahl im September 2020 gingen die Grünen als stärkste Kraft hervor, sie lehnen den Ausbau ab und schrieben mit der deutlich geschwächten CDU und Volt ein Moratorium in den Kooperationsvertrag des Mehrheitsbündnisses im Stadtrat. Heißt: Der FC hat zwar einen – je nach Gerichtsurteil am Dienstag – möglicherweise gültigen Bebauungsplan, aber keine umsetzbare Mehrheit in der Kölner Kommunalpolitik für einen Pachtvertrag für die Gleueler Wiese.

Was ist mit dem Umzug nach Marsdorf?

Der ist erledigt, der FC hat seine Bereitschaft dazu Anfang April zurückgezogen. Die Idee war: Die Stadt kauft dem Klub die Gebäude und Plätze auf ihrem eigenen Grundstück am Geißbockheim ab und mit dem Geld finanziert der FC zumindest teilweise seinen Masterplan für einen neuen Campus auf dem städtischen Acker an der Autobahn 1 in Marsdorf. Von den nötigen mindestens 120 Millionen Euro sollte die Stadt die Hälfte zahlen, doch diese verweigerte diese Summe mit Blick auf rechtlichen Hürden der Beihilfe.

Was sind die Szenarien vor Gericht?

Erstens: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt den Bebauungsplan für wirksam. Zweitens: Es stimmt dem OVG zu und erklärt den Plan für unwirksam. Drittens: Es sieht noch weiteren Klärungsbedarf, den nur das OVG inhaltlich klären kann. Dann verweist es das Verfahren zurück nach Münster.

Gibt es eine bevorzugte Lösung?

Ob es eine zeitnah umsetzbare Lösung gibt, darf angesichts der Gesamtumstände bezweifelt werden, aber es gibt eine Idee, die im Hintergrund erörtert wird. Demnach könnte der Verein – falls das Gericht den Plan für wirksam erklärt – nur das Leistungszentrum bauen und auf die neuen Plätze auf der Gleueler Wiese verzichten und andere Plätze in der Nähe suchen.

Was sagt die Stadtverwaltung dazu?

Falls das Bundesverwaltungsgericht den Bebauungsplan für wirksam hält, hat der FC laut Stadt ein Recht auf eine Baugenehmigung, wenn er alle Unterlagen vorlegt. Allerdings müsste die Stadt laut eigener Aussage dann prüfen, ob die Baugenehmigung mit dem schon bestehenden Pachtvertrag über gesamte Geißbockheim kompatibel ist oder ob es dort mögliche Ausschlussklauseln gibt.

Wie realistisch ist diese Lösung?

Es gibt zumindest Widerstand, die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ hat angekündigt, sich gegen ein Nachwuchs-Leistungszentrum zu wehren. Ihr Sprecher Friedmund Skorzenski sagt: „Dann liegt der Ball wieder im Anstoßkreis. Das kann Jahre dauern.“

Wie lange dauert es, wenn das Verfahren zurück an das OVG in Münster geht?

Laut einer OVG-Sprecherin lässt sich das nicht allgemein sagen, weil es von vielen Faktoren abhängt, unter anderem der Frage, was das Bundesverwaltungsgericht moniert und wie umfangreich es für das OVG ist, das zu prüfen. Interessant wird es, wenn das OVG länger als Herbst 2025 braucht – dann findet die Kommunalwahl statt, mit möglichen Änderungen der Mehrheiten im Rat. Allerdings: Momentan hat der FC nur die Stimmen von SPD und AfD wirklich sicher, es sind 23 von 90.

Wie beurteilt der 1. FC Köln die Situation?

FC-Geschäftsführer Philipp Türoff sagte, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeige, wo der FC auf seinem rechtlichen Weg stehe. „Ich rechne aber nicht damit, dass wir dort den Hammerschlag kriegen und alle Probleme aus der Welt sind. Da müssen wir schon realistisch sein.“