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Amtsgericht KölnDrogenabhängiger bezeichnet Haftstrafe als Segen

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt das Amtsgericht Köln.

Im Kölner Amtsgericht wurde über die Diebstähle eines 44-jährigen Drogenabhängigen verhandelt.

Für den Angeklagten sei die Haft eine Möglichkeit, clean zu werden, so sein Verteidiger. Eine Therapie statt der Haft wurde abgelehnt.

Was die meisten schreckt, ist für Marcel G. ein Segen: das Gefängnis. Seit einiger Zeit verbüßt er in Remscheid eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. „Die Inhaftierung hätte mir vor 20 Jahren passieren sollen“, sagte der 44-Jährige, der seit langem unter anderen heroinabhängig ist, am Dienstag im Kölner Amtsgericht. Er habe keine Gelegenheit mehr, Drogen zu nehmen und sei voller Motivation, dauerhaft clean zu bleiben.

Sein Verteidiger bestätigte, die Haft tue Marcel G. (Name geändert) offensichtlich gut, auch deshalb, weil er nun vom Druck befreit sei, sich Rauschgift beschaffen zu müssen. Im Gefängnis sei er geradezu aufgeblüht. „Manchmal bedarf es der Hilfe des Staates in Form der Inhaftierung.“

Kurz nach seiner letzten Verurteilung habe der Angeklagte wieder gestohlen

Im Amtsgericht hatte sich der 29 Mal vorbestrafte G. einfinden müssen, weil ihm vier Diebstähle zur Last gelegt wurden. Den ersten hatte er wenige Monate nach seiner letzten Verurteilung durch das Kölner Amtsgericht begangen: Ende Juni 2023 stahl er bei Kaufland in Mülheim ein gut 30 Euro teures Headset.

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In den folgenden Monaten ließ er in Supermärkten in der Buchheimer Straße und am Neumarkt einmal Obst und Gemüse und das andere Mal eine Packung Schokoladenriegel mitgehen. In einer zweiten Anklageschrift wurde ihm als vierte Tat vorgeworfen, im August 2023 bei Saturn in der Hohe Straße eine Kamera im Wert von circa 90 Euro gestohlen zu haben.

Ein Klinikaufenthalt anstelle der Haftstrafe wurde abgelehnt

Alle Vorwürfe räumte der Angeklagte ein. Sein Anwalt plädierte dafür, die Verfahren im Hinblick darauf einzustellen, dass die zu erwartende neue Sanktion neben der bereits verhängten, relativ hohen Freiheitsstrafe nicht erheblich in Gewicht fallen würde. Zudem regte er an, die aktuelle Vollstreckung der Strafe auszusetzen und Marcel G. in einer forensischen Klinik unterzubringen, in der er eine Suchttherapie machen kann.

Das Betäubungsmittelgesetz sieht diese Möglichkeit – Therapie statt Strafe – vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. „Ich bin schwer dafür, dass wir das machen“, sagte die Amtsrichterin. Wer nicht mitspielte, war der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er wies auf die „hohe Rückfallgeschwindigkeit“ hin, also den kurzen zeitlichen Abstand zwischen der Verurteilung im vorigen Jahr und dem ersten angeklagten Diebstahl. Eine Einstellung komme deshalb nicht infrage.

So endete der Prozess mit einem Urteil. Rechtliche Vorschriften machten es nötig, es zu splitten. Wegen der ersten drei Diebstähle erhöhte die Richterin die Freiheitsstrafe, die Marcel G. zurzeit verbüßt, um einen Monat. Davon gesondert setzte sie eine Einzelstrafe von drei Monaten Haft für den Diebstahl der Kamera fest.