Köln – Mehr als drei Jahre nach dem Totschlag an einem Neugeborenen auf einer Toilette des Flughafens Köln/Bonn muss sich seit Freitag der Vater (29) des Kindes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Strafvereitelung vor. Die Mutter (30) war 2017 wegen Totschlags zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden und leistet ihre Haftstrafe inzwischen im offenen Vollzug ab.
Sie hatte ihrem damaligen Freund die Schwangerschaft verheimlicht. Auf dem Heimflug von einem gemeinsamen Urlaub auf Gran Canaria im Sommer 2016 hatten bei der Studentin die Wehen eingesetzt. Das Kind brachte sie auf der Flughafentoilette zur Welt – es lebte. Die heute 30-Jährige erstickte den Säugling und übergab die Leiche ihrem Freund in einem Turnbeutel. Dann brach sie zusammen.
Flughafen Köln/Bonn: Leiche des Babys in Turnbeutel gesteckt
Ein Notarzt brachte sie in Begleitung des Freundes ins Krankenhaus. Dort soll der 29-Jährige laut Zeugen in den Beutel geschaut haben. Aber statt das tote Baby den Ärzten zu übergeben, fuhr er damit nach Hause. Den Grund dafür nannte er nie. Und dabei wird es nach Anraten seines Verteidigers auch bleiben, denn es sei zu befürchten, bei einer Aussage könne die Staatsanwaltschaft ihn wegen Totschlags durch Unterlassen anklagen. Der Vater hatte den Leichnam in ein Handtuch eingewickelt und unters Bett geschoben. Dann legte er sich schlafen.
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Bereits im November 2018 musste sich der Mann vor Gericht verantworten und reiste aus Berlin an, wo er als Kellner arbeitete. Seine Ex-Freundin war als Zeugin geladen, aber nicht erschienen. Sie sei psychisch nicht dazu in der Lage, hieß es damals. Inzwischen gilt sie als „nicht verhandlungsfähig“. Aber sie blieb dem Gericht einen Beweis schuldig, reichte nur ein Attest des Hausarztes ein. „Das reicht nicht angesichts der Bedeutung des Verfahrens“, befand der Richter und verlangte eine gutachterliche Stellungnahme. Darauf hatte die Studentin nicht reagiert, so dass ihr eine Zwangsvorführung drohte.
Prozess in Köln: Vater beruft sich auf Schweigerecht
Seit Freitag ist ihre Vorladung allerdings hinfällig, denn die Prozessbeteiligten wollen sich mit ihrer schriftlichen Aussage gegenüber der Polizei begnügen. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Kindsvater strafbar gemacht, weil er seiner Ex-Freundin helfen wollte, die Tat zu vertuschen. Auch am Freitag berief er sich weiter auf sein Schweigerecht. Diesmal fehlte ein Polizist, der den Mann damals vernommen hatte.
Von der Aussage des Beamten könnte abhängen, ob der Vater verurteilt wird. Eine Einstellung sei angesichts der Bedeutung des Verfahrens „nicht gerechtfertigt“, lehnte der Richter eine Anregung der Verteidigung ab. Dem 30-Jährigen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Ein neuer Termin ist für Mitte März angedacht.