Fünf Kölner Gymnasien sollen erweitert werden, um der Schulplatznot zu begegnen. Am Freitag (23. Dezember) gab die Stadt Details bekannt.
Schulplatz-NotFünf Kölner Gymnasien sollen räumlich erweitert werden
Zum Schuljahr 2023/24 werden 120 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen der Gymnasien in Köln zur Verfügung stehen, ab 2024/25 sollen es 150 Plätze sein. Wie das Landesministerium für Bildung, die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln verabredet haben, werden fünf bestehende Gymnasien räumlich erweitert.
Bereits im November hatte der„ Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Pläne berichtet, die Kapazitäten durch das Aufstellen von Containern auf dem Schulgelände oder die Anmietung benachbarter Gebäude zu erhöhen. Denn: Die Stadt steht unter enormen Druck, ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung zu stellen. Und bis zur Fertigstellung der geplanten Schulneubauten läuft ihr die Zeit davon.
Stadt Köln: Gymnasien werden räumlich erweitert
Mehrklassen ohne zusätzliche räumliche Erweiterungen wird es demnach nicht mehr geben, wie die Stadt Köln am Freitag mitteilte. Zuvor hatte bereits die Bezirksregierung deutlich gemacht, dass sie diese Praxis der vergangenen Jahre nicht mehr genehmigen werde. Stattdessen wird nun die Regelkapazität erhöht. Das bedeutet, dass an fünf Kölner Gymnasien, die um Container oder angemietete Räume erweitert werden, nun grundsätzlich eine zusätzliche Klasse aufgenommen wird.
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Konkret sollen zum Schuljahresbeginn 2023/24 die Regelplätze am Gymnasium Pesch, am Humboldt-Gymnasium, am Gymnasium Neue Sandkaul und am Maximilian-Kolbe-Gymnasium in Wahn erhöht werden. Zum Schuljahr 2024/25 ist dies dann auch am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium vorgesehen.
Die von OB Henriette Reker gegründete „Task Force Schulbau und Schulplätze 2023/24“ hatte sich nach Angaben der Stadt in den vergangenen Monaten intensiv mit allen Gymnasialstandorten in Köln befasst und dabei Bestandsgebäude und Schulgrundstücke auf Nachverdichtungspotentiale überprüft.
Nachdem die Anschaffung von Schulcontainern und die Realisierung von Anmietungen auf den Weg gebracht worden seien, ist auch die schulrechtliche Voraussetzung vorhanden: Der Rat der Stadt Köln hat per Dringlichkeitsentscheidung über eine entsprechende Vorlage entschieden.
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