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Sessionsauftakt Kölner KarnevalIn diesen Bereichen gilt der Zutritt mit 3G-Regeln

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Karneval_Symbolbild

So wurde beim Sessionsauftakt 2019 auf der Zülpicher Straße gefeiert.

Köln – Karnevalsfreunde müssen sich am 11. November auf Einschränkungen einstellen. Die Stadt will den Zugang zu Teilen der Altstadt und im Kwartier Latäng beschränken. Nach derzeitigem Stand dürfen in diese Bereiche nur Menschen hinein, die gegen das Corona-Virus geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Die Regelung gilt für den Heumarkt und den Alter Markt samt Nebenstraßen sowie für die Kyffhäuser Straße und die Zülpicher Straße bis kurz vor die Universitätsstraße und Nebenstraßen.

Hier gibt es die Karte für die Kölner Altstadt:

Weil die derzeitige Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen nur bis zum 8. Oktober gilt, könnten die Regelungen noch verschärft werden. Durch eine neue Schutzverordnung könnte möglicherweise statt der 3G-Regelung auch eine 3G-Plus-Regel gelten. In diesem Fall würde ein üblicher Schnelltest nicht ausreichen, sondern es müsste ein PCR-Text vorgelegt werden.

Hier gibt es die Karte für das Kwartier Latäng:

Alle Feierwilligen, die in diese Bereiche wollen, müssen somit am 11. November einen entsprechenden Nachweis an den Zugangskontrollen vorweisen. „Personen, die dies nicht können, müssen abgewiesen werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Kommune weist darauf hin, dass Schnelltests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sind. Selbsttests seien nicht ausreichend als Nachweis.

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Eine Immunisierung durch Impfung ist noch möglich, wenn die Erstimpfung spätestens am 6. Oktober und die Zweitimpfung am Ende des dreiwöchigen Mindestabstands erfolgen. Nach der anschließenden zweiwöchigen Immunisierung besteht der vollständige Impfschutz.