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Ulrich Vosgerau äußert sichHöcke-Anwalt ist ab sofort nicht mehr Privatdozent der Uni Köln

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Der Jurist Ulrich Vosgerau (vorne) verteidigte zuletzt den Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke, vor dem Landgericht in Halle.

Der Jurist Ulrich Vosgerau (vorne) verteidigte zuletzt den Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke (hinten), vor dem Landgericht in Halle.

Staatsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau führt seit dem 1. Oktober den Titel „Privatdozent“ nicht mehr.

Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ist seit Dienstag, mit Beginn des neuen Wintersemesters 2024/25, nicht mehr Privatdozent der Universität zu Köln. Das heißt, er kann diesen Titel nicht mehr führen. Vosgerau habe dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mitgeteilt, dass er die Privatdozentur abgibt. Das teilte ein Unisprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit. Wie zu erfahren war, soll die Neuigkeit in der kommenden Woche auch während der Senatssitzung der Uni verkündet werden.

Eine ausführliche Stellungnahme der juristischen Fakultät sei nicht zu erwarten, hieß es weiter. Vosgerau gibt schon seit 2018 keine Kurse mehr, er ließ sich damals von der Lehre befreien, um seinen anwaltlichen Tätigkeiten nachzugehen. Wegen seiner anhaltenden „beruflichen Verpflichtungen“ habe er nun auf seinen Titel als Privatdozent „verzichtet“. Das hat Vosgerau auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt.

Vosgerau: „Trenne mich nicht ganz leichten Herzens von der Uni Köln“

Für gewöhnlich könne man kaum länger als zwei Semester (ein Jahr) beurlaubt werden, so Vosgerau. „Ich war bereits sechs Jahre dauerhaft beurlaubt. Im Zusammenhang mit meiner vollständigen Rehabilitierung nach den unsäglichen Correctiv-Vorwürfen stellte sich natürlich auch die Frage, ob und wann ich meine regelmäßige ‚Titellehre‘ wieder aufnehmen würde.“

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Aufgrund seines „beruflichen Erfolgs“ als Rechtsanwalt und „zahlreichen zusätzlichen Verpflichtungen als Publizist und Vortragsredner“ habe er sich „nach reiflicher Prüfung letztlich außerstande“ gesehen, regelmäßig in Köln zu lehren – zumal er jedes Mal aus Berlin angereist wäre.

Vosgerau stellt klar: Er habe die Trennung von der juristischen Fakultät der Uni Köln „nicht ganz leichten Herzens“ beschlossen. Sie sei, so Vosgerau, „im herzlichen Einvernehmen beider Parteien“ erfolgt und habe „mit irgendwelchen Vorwürfen, die seinerzeit erhoben wurden und gerade nicht zu einer Trennung geführt haben, nichts zu tun.“

Nach Vosgeraus Teilnahme an der Konferenz in Potsdam, in der über Remigration und die massenhafte Rückführung von Migrantinnen und Migranten diskutiert wurde, forderten Kölner Politiker sowie der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Uni Köln den Titelentzug Vosgeraus. Die Uni Köln hatte daraufhin ein Überprüfungsverfahren eingeleitet: Der Habilitationsausschuss der juristischen Fakultät, bestehend aus allen Jura-Professoren, beriet über Monate in der Sache.

Ulrich Vosgerau: Titelentzug war überprüft worden – Studenten demonstrierten

Ende April verkündete die Fakultät dann auf ihrer Webseite knapp, dass es aus „rechtlichen Gründen keinerlei Veranlassung gibt, die Lehrbefugnis zu entziehen.“ Dies hatte Unmut bei den Studierenden ausgelöst, die daraufhin vor dem Hauptgebäude der Universität demonstrierten. Unirektor Joybrato Mukherjee hatte sich zudem im Gespräch mit dieser Zeitung vor die Entscheidung der Fakultät gestellt: „Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass die hier zuständige Fakultät die Prüfung sehr sorgfältig durchgeführt hat.“ Mukherjee hatte aber auch durchblicken lassen, dass die Debatte in den Hochschulgremien weiter fortgesetzt werde.

Vosgerau machte nicht nur wegen seiner Teilnahme in Potsdam von sich reden. Zuletzt verteidigte er als einer von drei Anwälten den als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Politiker Björn Höcke vor Gericht. Dort ging es um den Vorwurf, Höcke habe in einer Rede wissentlich die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet.