Tausende Menschen warten auf ein neues Organ. Um die Spenderzahl zu erhöhen, wollen mehrere Bundesländer das Transplantationsgesetz ändern.
BundesratLaumann: Organspende ist „Liebesbeweis an die Menschheit“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält die Bereitschaft zur Organspende für einen „Liebesbeweis an die Menschheit“. „Ich habe in meinem Leben sehr, sehr viele Menschen kennengelernt, die wirklich wieder durch eine Organtransplantation ein gutes Leben haben und die mir alle sagen: „Naja, wenn das nicht geklappt hätte, dann wäre ich jetzt heute nicht mehr hier.“», sagte Laumann im Deutschlandfunk.
„Ich weiß, es ist eine Grenzfrage. Es ist auch für uns Menschen nicht einfach, sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen. Aber irgendwie gehört das auch dazu.“ Nordrhein-Westfalen und weitere Bundesländer wollen mit einer Gesetzesinitiative die Bereitschaft zu Organspenden in der Bevölkerung erhöhen.
Die Einführung einer Widerspruchslösung soll helfen
Der Gesetzentwurf, den die Länder heute in den Bundesrat einbringen, sieht die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Dabei gilt grundsätzlich jeder Mensch als Organspender nach dem Tod, es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten widersprochen. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt.
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„Ich bin auch lange für die Zustimmungslösung gewesen“, räumte Laumann ein. Alle Initiativen, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich einen Organspendeausweis zuzulegen, hätten aber wenig gebracht, sagte Laumann.
Pflicht zur Entscheidung, nicht zur Spende
Die Folge sei, dass Deutschland in der Transplantationsmedizin international ein Nehmerland sei. „Wir hängen bei unter 1000 Organentnahmen seit Jahren rum, und wir wissen ja durch Umfragen, dass 80 Prozent der Deutschen der Organspende positiv gegenüberstehen“, sagte Laumann.
Es sei moralisch völlig in Ordnung, sich gegen eine Organspende zu entscheiden, sagte Laumann. Das müsse auch niemand begründen. Er sei aber der Meinung, dass Menschen dazu verpflichtet werden sollten, eine Entscheidung dafür oder dagegen zu treffen, anstatt das Thema zu verdrängen.
Zuletzt hatte der Bundestag im Jahr 2020 über das Vorgehen bei Organspenden abgestimmt - mit einer Mehrheit für die Entscheidungs- und gegen die Widerspruchslösung. Nun sei der Bundestag aber wieder anders zusammengesetzt, sagte Laumann. Damit biete sich eine neue Chance, die Widerspruchslösung doch noch einzuführen. (dpa)