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NRW-Minister Laumann kritisiert Krankenhausreform„Uns vorzuwerfen, wir seien an Qualität nicht interessiert, ist Unsinn“

Lesezeit 3 Minuten
Karl-Josef Laumann spricht beim CDU-Bundesparteitag.

Glaubt dennoch noch an einen Konsens mit Lauterbach: Karl-Josef Laumann

Die Krankenhausreform hat es ins Kabinett geschafft. Doch es gibt Bedenken. Die Rede ist von „Wortbruch“ und „Blindflug“.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu aufgefordert, bei seinen Gesetzesplänen zur Krankenhausreform, die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg brachte, die Bedenken der Länder ernst zu nehmen. „Es wäre ein Zeichen von Stärke, wenn der Bundesgesundheitsminister die konstruktiven Änderungsvorschläge der Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren übernimmt und endlich damit aufhört, seinen Länderkolleginnen und -kollegen vorzuwerfen, sie seien an Qualität nicht interessiert. Das ist Unsinn“, sagte Karl-Josef Laumann gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Karl-Josef Laumann: Flächendeckende Versorgung in Gefahr

Auf die Warnungen der Länder nicht zu hören, die über jahrzehntelange Erfahrung in der Klinikplanung verfügten, könnte sich rächen und einen „Kahlschlag der Krankenhauslandschaft“ zur Folge haben. Gerade die flächendeckende Versorgung auf dem Land sei in Gefahr, so die Bedenken der Länder.

Das Misstrauen des Bundes ist leider weit größer als die Positionen zwischen Bund und Ländern entfernt sind
Karl-Josef Laumann (CDU)

Laumann ist nach eigener Aussage aber weiter guter Dinge, dass eine Verständigung gelingen könne. Und in der Tat wird eher um Details gestritten. Beispielsweise um die Frage, wie sehr sich die Länder bei der Krankenhausplanung, die in ihrer Hand liegt, gegenüber dem Bund durchsetzen können, dem die Aufgabe der Finanzierung zukommt. „Das Misstrauen des Bundes ist leider weit größer als die Positionen zwischen Bund und Ländern entfernt sind.“

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Lauterbachs Gesetz soll Kliniken von finanziellem Druck befreien und zu einer stärkeren Spezialisierung führen. Künftig ist geplant, dass Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: „Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.“ Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten.

Unmut herrscht auch bei der Krankenhausgesellschaft NRW

Bei den Ländern, aber auch der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) haben Lauterbachs Pläne Unmut ausgelöst. Gerade die Tatsache, dass Lauterbach nun ein Gesetz vorbereitet hat, für dessen Verabschiedung keine Zustimmung des Bundesrates mehr nötig ist, lässt Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW, von „Wortbruch gegenüber den Bundesländern“ sowie „Blindflug“ sprechen. Auch die Patienten schicke er „ins Risiko für seinen Kurs“. Schließlich seien die wirtschaftlichen Folgen für einzelne Kliniken unabsehbar. Lauterbach habe sich hier über die von allen 16 Bundesländern einstimmig erhobenen Einwände hinweggesetzt. „Eine Reform gegen alle Beteiligten kann aber nicht gelingen.“

Blum vermisst zudem eine Antwort auf die akute Defizitkrise der Klinken. Wegen der Inflation fehlten rund 2,2 Milliarden Euro. Es wirke „wie Hohn, dass der Bundesgesundheitsminister diese wirtschaftliche Schieflage im Gesetzentwurf zwar ausdrücklich anerkennt, aber die konkrete Hilfe noch in diesem Jahr eiskalt verweigert“.

Matthias Mohrmann, Vorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, lobt Lauterbachs Gesetzentwurf grundsätzlich, kritisiert aber dessen Finanzierungsgrundlage. Gespeist würde der Umbau aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige, Beamte und privat Versicherte trügen damit keinen Teil der Last, obwohl sie von einer guten Klinikstruktur ebenso profitierten. In Kraft treten soll das Gesetz schon zu Beginn des kommenden Jahres, die konkrete Umsetzung wird sich aber über Jahre hinziehen. (mit dpa)