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Energiepreisbremse verzögert sichWarum Rhein-Energie-Kunden vorerst keine Abschläge zahlen müssen

Lesezeit 3 Minuten
Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

Die Einführung der Gas- und Strompreisbremse macht vielen Energieversorgern zu schaffen.

Die Rhein-Energie schafft es nicht rechtzeitig, die Entlastungen für ihre Kunden zu berechnen – und bucht erstmal gar nichts ab.

Millionen Strom- und Gaskunden sollten zum 1. März bei den hohen Energiekosten entlastet werden. Doch viele werden darauf länger warten müssen. Denn die Energieversorger haben große Probleme, die ab März geltenden Preisbremsen bei Strom und Gas umzusetzen. Das gilt auch für die Rhein-Energie. Weil es das Unternehmen nicht rechtzeitig schafft, die Entlastungen für seine Kunden zu berechnen und ihnen die reduzierten Abschläge mitzuteilen, bucht die Rhein-Energie im März zunächst gar kein Geld ab.

Grund für die Verzögerungen seien technische Schwierigkeiten: „Die IT-Systeme der Branche sind nicht für die jetzt anstehenden Sonderaufgaben ausgelegt, es sind vorab umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests erforderlich“, teilt Rhein-Energie mit. Das Unternehmen arbeite seit Wochen „mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen.“

Energieverband sieht Schuld für Verzögerungen bei der Bundesregierung

Zuvor hatte bereits der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) davor gewarnt, dass viele Energieunternehmen die Preisbremsen nicht rechtzeitig umsetzen könnten: „Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Darauf hat der BDEW die Politik immer wieder hingewiesen. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren.“

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Kunden sollten ursprünglich zum 15. Februar über ihren neuen Abschlag informiert werden. Eine Umfrage des Verbraucherportals Finanztip hat ergeben, dass mehrere der größten Energieanbieter Deutschlands diese Frist nicht einhalten können. Neben der Rhein-Energie zählen etwa auch die Stadtwerke Düsseldorf dazu. Diese setzen die Abschlagszahlung ebenfalls vorerst aus.

Auch die Verbraucherzentrale NRW sieht die Schuld für die Verzögerungen bei der Bundesregierung: „Ich würde der Branche da keinen Vorwurf machen. Die Umsetzung der Preisbremsen ist tatsächlich sehr komplex. Die Bundesregierung hat zu viel Zeit verstreichen lassen, bis die Preisbremsen kamen“, sagt Energieexpertin Christina Wallfraf.

Rhein-Energie will neuen Abschlag noch im März mittteilen

Die Bundesregierung hatte die Energiepreisbremse auf Strom und Gas im Dezember beschlossen. Der Preis für Gas wird ab März auf 12, der Preis für Strom auf 40 und der Preis für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt allerdings nur für 80 Prozent des Verbrauchs, wie er im September prognostiziert war. Die Preisbremsen gelten auch rückwirkend für den Januar und Februar.

Um die Preisbremse umzusetzen, müssen die Energieversorger also für jeden einzelnen Kunden berechnen, wie hoch der Energieverbrauch voraussichtlich sein wird und wie stark sie durch die Preisbremse entlastet werden. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Abschlag berechnet, der rückwirkend auch für Januar und Februar gilt. Zum März sollte das zu viel gezahlte Geld mit dem neuen Abschlag verrechnet werden.

Weil die Rhein-Energie das zum 1. März nicht schafft, will sie zunächst gar nichts abbuchen. Das Unternehmen rechnet damit, ihren Kunden in der zweiten Märzhälfte die neuen Abschläge mitteilen zu können. Bis dahin sollen Kunden, die selbst überweisen, ihre Zahlungen vorerst aussetzen. Kunden, die per Lastschrifteinzug zahlen, müssten nichts weiter tun.

Christina Wallraf von der Verbraucherzentrale kann dem Vorgehen der Rhein-Energie trotz der Verzögerungen für Kunden viel abgewinnen: „Besser, es wird jetzt vernünftig nachgerechnet und die Kunden erhalten ihren reduzierten Abschlag mit Verzögerung, als dass im Nachhinein nochmal korrigiert werden muss.“

Gleichzeitig pocht die Verbraucherzentrale auf eine schnelle Umsetzung der Preisbremsen. Viele Haushalte stünden durch die hohen Energiepreise finanziell extrem unter Druck, so Ramona Pop, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentrale. Der rückwirkende Preisrabatt auf die ersten drei Monate müsse schnellstmöglich kommen: „Bei einem Beispielhaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr und einem Gaspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde wäre das eine Erstattung von 300 Euro. Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig.“