Köln – Ein weitläufiger Garten, geschmückt mit Apfelbäumen, blühenden Sträuchern und Lauben - derlei erwartet man nicht unbedingt zwischen den Fassaden in der Kölner Südstadt nahe der Luxemburger Straße. Hier liegt das Domizil des Vereins „In Via“. Der katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit kümmert sich schwerpunktmäßig auch um Schule und Ausbildung, und in dieser nahezu idyllischen Umgebung stellte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) in Begleitung von Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Susanne Kremer-Buttkereit, Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt, eine Initiative des Landes vor.
Das Land NRW investiert 50 Millionen Euro in die Integration junger Geflüchteter. Insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die sonst keinen oder nur nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen haben, sollen von den Fördermaßnahmen profitieren. Das Land konzentriert sich dabei auf die Integration junger Frauen. Die Kinderbetreuung wird mit einer Pauschale gefördert, damit Mütter mit Kleinkindern, die keine Betreuungsmöglichkeiten haben, an den Integrationsangeboten teilnehmen können.
Förderlücke schließen
Mit dem Programm will das Land eine Förderlücke schließen. Die Betroffenen sollen so früh, wie es nur geht, die Möglichkeit erhalten, die deutsche Sprache zu lernen, sich weiter zu qualifizieren und eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen.
Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) stellte in Köln in Begleitung von Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Susanne Kremer-Buttkereit, Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt, die Initiative im Kölner Verein „In Via“ vor. Der katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit kümmert sich schwerpunktmäßig auch um Schule und Ausbildung.
Arbeit als Schlüssel für Integration
Stamp sagte dazu: „Die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung ist der entscheidende Schlüssel zur Integration. Die Landesregierung möchte vor allem jungen Flüchtlingen, die geduldet oder gestattet sind, bessere Integrationschancen und Perspektiven eröffnen.“ Von der Initiative profitierten zudem die Unternehmen, die unbürokratischere Möglichkeiten zur Deckung des Fachkräftebedarfs erhielten, und die Kommunen, die ihnen zugewiesenen jungen Flüchtlingen Wege aufzeigen könnten, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu sichern – unabhängig von Transferleistungen.
Selbständigkeit fördern
Ziel der Landesinitiative ist, dass die Teilnehmer mittel- und langfristig ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und in der Folge die Haushalte der Kommunen entlasten. Dafür stehen Kreisen und kreisfreien Städten sechs Förderbausteine zur Verfügung, für die sie Gelder beantragen können:
1. Coaching2. Berufsbegleitende Qualifizierung und/oder Sprachförderung3. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses4. Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen5. Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte6. Teilhabemanagement.
Die Kommunen sollen möglichst autonom mit dem Geld bis Ende Juni 2022 planen können und die Mittel je nach Bedarf für die Förderbausteine einsetzen. Wird das Geld im ersten Jahr nicht völlig ausgeschöpft, kann es im nächsten Jahr verwendet werden.
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Die Definition der Zielgruppe ist weit gefasst. Das Programm richtet sich an 18- bis 27-Jährige mit besonderen Unterstützungsbedarf, die nur nachrangigen Zugang zu den Regelangeboten der Integrations- beziehungsweise Ausbildungs- und Arbeitsförderung haben.