2022 stellte die Gemeinde einen Förderantrag beim Bundeswirtschaftsministerium. Es passierte lange nichts – bis Mona Neubaur Dahlem besuchte.
FörderungLembach vermutet: Mona Neubaur hat sich bei Robert Habeck für Dahlem starkgemacht
Mehr als zwei Jahre dauerte die Bewilligung des Förderantrags für den Aufbau eines Energiemanagements bei der Gemeinde Dahlem durch das Bundeswirtschaftsministerium. Am Ende hat wohl NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur ihrem Grünen-Parteifreund und Kollegen auf Bundesebene, Robert Habeck, die Sache ans Herz gelegt.
Auch im Schmidtheimer Rathaus hat man immer ein Auge auf mögliche Fördertöpfe für die eigenen Vorhaben, sei es beim Land, beim Bund oder der EU. So auch beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das startet regelmäßig Förderrunden für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld, die sogenannte „Kommunalrichtlinie“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Vor zwei Jahren wurde Erwin Bungartz, „Fördertopfspezialist“ der Gemeinde Dahlem, hellhörig: Erstmalig kündigte das Ministerium die Unterstützung bei der „Implementierung sowie Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements“ an. Die Umsetzung erfolgt über das Bundeswirtschaftsministerium.
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Man könne als Kommune im „Rheinischen Revier“ – Dahlem gehört noch dazu – bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn ein externer Dienstleister mit Aufbau und Umsetzung eines solchen Managementsystems beauftragt wird und die Kommune das nötige Fachpersonal nicht stellen kann.
Gemeinde Dahlem: Das lange Warten auf eine Zusage aus Berlin
Letzteres gilt auch für das fleißige, aber kleine Team im Schmidtheimer Rathaus. Bungartz machte sich also an die Arbeit, und Bürgermeister Jan Lembach setzte das Thema für den 14. Juni 2022 auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Dort fand der Antrag die einstimmige Unterstützung. Ein Energiemanager passt einfach gut in die Transformationsstrategie der Gemeinde, zu der vor allem die 18 Windkraftanlagen gehören.
67K23240 heißt seitdem die Kennziffer des Förderantrags, der von der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (Z-U-G) in Berlin bearbeitet wird. Zunächst reagierte die Z-U-G schnell: Schon am 16. August 2022, sechs Tage nach Eingang des Dahlemer Antrags, kam aus Berlin eine Fehlermeldung – der Gemeinderatsbeschluss und die Vorhabenbeschreibung seien noch nachzureichen. Am 22. August lieferte Bungartz das Gewünschte, vorsichtshalber noch einmal per Post.
Und dann passierte: nichts. Die Monate gingen ins Land. Immer wieder fragten die Dahlemer nach, immer wieder wurden sie aus Berlin vertröstet. Das dauere noch. Bis Mona Neubaur kam.
Nach Besuch von Ministerin Mona Neubaur kam Tempo in die Sache
„Ich vermute stark, dass Ministerin Mona Neubaur dem Parteikollegen Robert Habeck Druck gemacht hat“, so Bürgermeister Lembach im Nachhinein. Am 13. August hatte er die Ministerin und stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin öffentlich gebeten, sich der Sache anzunehmen.
Neubaur war zum Start der letzten der 18 Windkraftanlagen im Dahlemer Gemeindewald angereist. Sie lobte das Engagement der kleinsten Kommune in NRW in Sachen Erneuerbare Energien sogar als vorbildhaft. Und sagte zu, die Bitte um Antragsprüfungsbeschleunigung an ihren Parteikollegen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck weiterzuleiten.
Sie hielt offenbar Wort. Am 29. August, nach mehr als zwei Jahren, erreichte Lembach endlich die positive Nachricht. Per E-Mail meldete sich Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Er komme einer Bitte seines Ministers nach. „Ich verstehe Ihren Unmut wegen der langen Bearbeitungszeit des Förderantrags“, so Wenzel.
Bürgermeister Jan Lembach (CDU) kritisiert Habeck-Ministerium
Um dann auszuführen, wo es denn hake. So unterliege „in Folge der Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021“ auch die Bewilligung von Förderanträgen des Klima- und Transformationsfonds „besonderen Anforderungen“. Das Bundesfinanzministerium habe etwa eine zeitliche Staffelung der Mittelfreigabe verfügt. Zudem habe das Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung zum 18. November 2023 zu „zusätzlichen Herausforderungen und Verzögerungen geführt“.
Zum 1. Oktober soll es jetzt aber soweit sein und der Bewilligungszeitraum beginnen. Jan Lembach ist erleichtert – wenn es wirklich so kommt. Verständnis hat er für die Verzögerungen aber wenig. Man sehe da, so der Christdemokrat schon im Wahlkampfmodus mit Blick auf die Wahlen 2025, dass es das Habeck-Ministerium nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen einfach nicht hinbekomme.
Natürlich will Lembach jetzt so schnell wie möglich die Stellenausschreibung vorbereiten lassen und hofft, „dass wir bald jemanden finden, der Energieberater bei uns werden will“. Die Laufzeit der Förderung ab dem 1. Oktober beträgt 36 Monate.