- In zahlreichen Kommunen im Kölner Umland wie Hürth, Brühl, Leverkusen, Sankt Augustin, Troisdorf, Monheim und Langenfeld soll es ab dem 1. Juli keinen Mieterschutz mehr geben.
- Die Mietpreisbremse ist dann nicht zum Beispiel nicht mehr anwendbar. Für Mieter wird das negative Folgen haben – und das in einem ohnehin seit Jahren angespannten Mietmarkt. Der Städtetag kritisiert die geplanten Änderung scharf.
- Wir erklären die Hintergründe.
Düsseldorf – Der Städtetag in NRW übt scharfe Kritik an der von der schwarz-gelben Landesregierung geplanten Änderungen der Mieterschutzverordnung, die am 1. Juli in Kraft treten soll.
Danach soll der Geltungsbereich der Regelungen nicht mehr in 36, sondern nur noch in 18 Kommunen zur Anwendung kommen. Städte wie Aachen, Neuss, Leverkusen oder Bielefeld werden gestrichen: „Wir halten es für falsch, dass ausgerechnet Städte aus der Verordnung fallen sollen, die in den vergangenen Jahren besonders hohe Mietsteigerungen erlebt haben“, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Nicht nur in Großstädten, sondern auch in den Umlandkommunen von Köln und Düsseldorf habe sich die Preisspirale nach oben gedreht. In Hürth, Brühl, Sankt Augustin, Troisdorf, Monheim und Langenfeld soll es jedoch künftig keinen Mieterschutz mehr geben.
Die Mieter dort könnten sich in den nächsten fünf Jahren auf keine einzige der bisherigen Regulierungsmöglichkeiten mehr berufen. Die Mietpreisbremse bei Neuverträgen, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen und die verlängerte Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wären nicht mehr anwendbar. „Das kann zum Beispiel dazu führen, dass der eine oder andere Vermieter Mieten stärker erhöht, als es bisher möglich war“, so Dedy.
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Noch im Jahr 2019 hatte das Land in 37 NRW-Kommunen einen „angespanntem Wohnungsmarkt“ ermittelt. Ein Gutachter, den NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) beauftragt hatte, verwarf diese Einschätzung jedoch. Der Städtetag wirft ihm vor, eine falsche Methodik bei der Berechnung angewendet zu haben. So seien bei der Ermittlung der Leerstandquote Zahlen von 2011 verwendet worden. In den Boom-Regionen sei der Bevölkerungszuwachs nicht berücksichtigt worden, auch die Berechnung des Durchschnittseinkommens werfe Fragen auf.
Die Kommunalen Spitzenverbände haben die Landtagsfraktionen dringend gebeten, eine parlamentarische Anhörung zu den Plänen vor Inkrafttreten der Regelungen durchzuführen. Die Mieterschutzverordnung vermittle die Botschaft, dass die Wohnraumversorgung der Menschen in Kommunen außerhalb ihres Geltungsbereichs gesichert und die Mieten bezahlbar wären, heißt es in einem Schreiben an das Bauministerium, das unserer Zeitung vorliegt.
Jochen Ott, Wohnungsexperte der SPD im Landtag, wirft der Landesregierung vor, ideologisch zu handeln. „Wenn man die Mieterrechte auf diese Weise kastriert, ist das eine Einladung zu Mieterhöhungen“, sagte der Politiker aus Köln. Die neue Verordnung nütze nur den Wohnungseigentümern. Ott befürchtet, dass es in den Kommunen, die künftig nicht mehr unter den Mieterschutz fallen, zudem weniger Sozialwohnungen gebaut werden können. Die Landesregierung habe die Corona-Krise genutzt, um ihr „Projekt geräuschlos“ durchzuziehen: „Die für März geplanten Großdemos gegen die Wohnungsbaupolitik des Landes konnten nicht stattfinden.“
Die Landesregierung weist die Vorwürfe zurück auf Anfrage zurück. Der Gutachter habe die im Bundesgesetz geforderten Kriterien zur Feststellung von angespannten Wohnungsmärkten angelegt, hieß es. Derzeit würden die Stellungnahmen aus der schriftlichen Verbändeanhörung „regierungsintern ausgewertet.“ Der Landtag debattiert am Donnerstag über den Wohnungsmarkt in NRW.