Der Zustand des Achtjährigen war kritisch, es bestand akute Lebensgefahr.
„Es ging um Minuten“Flug mit Hubschrauber von Leverkusen nach Köln rettet Jungem das Leben
„Es bestand akute Lebensgefahr“, sagt Christoph Adler im Nachhinein. Adler ist Chefarzt der Zentralen Notfallambulanz (ZNA) am Klinikum Leverkusen und war am Freitag vor Ort dabei, als einem achtjährigen Jungen durch einen schnellen Hubschraubertransport von Leverkusen nach Köln wohl das Leben gerettet wurde.
In die Pädiatrische Ambulanz des Klinikums war am Freitag ein Junge eingeliefert worden, dessen Zustand die Medizinerinnen und Mediziner in Leverkusen laut Klinikum als sehr kritisch einstuften. „Es ging um Minuten“, macht Adler deutlich. Er hatte eine Erkrankung am Kopf, eine Not-Operation sei nötig gewesen. Dafür musste der Junge in die Uniklinik nach Köln gebracht werden, die Mediziner dort würden „diese Art von Eingriffen“ durchführen, heißt es vom Klinikum Leverkusen.
Leverkusen: Noch kein Landeplatz
Um schnellstmöglich nach Köln zu kommen, leiteten die Kölner Kolleginnen und Kollegen den Einsatz des ADAC-Hubschraubers ein, der sofort einsatzbereit gewesen sei. So landete nach fünf Flugminuten „Christoph Rheinland“ kurze Zeit später auf der Wiese am Kreisverkehr vor dem Leverkusener Klinikum, unmittelbar vor der Zentralen Notaufnahme. Denn einen Landeplatz gibt es in Leverkusen noch nicht, der soll im kommenden Jahr kommen.
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„Wenn akute Lebensgefahr besteht, ist die Landung des Rettungshubschraubers stets erlaubt“, sagt Christoph Adler. Die Fläche müsse nur groß genug sein und niemand dürfe gefährdet werden. Das Personal des Klinikums räumte am Freitag dementsprechend die Wiese und die Feuerwehr sicherte die Stelle ab. Deshalb ging alles schnell. Der Junge konnte in Köln operiert werden. „Bereits am Samstagmittag freute sich das Klinikum Leverkusen über die Nachricht, dass der Achtjährige im Bett sitzt und isst“, teilt das Klinikum mit.
Der Transport mit dem Hubschrauber habe in solchen Fall einen großen Zeitvorteil, so Christoph Adler. „Muss eine Patientin oder ein Patient für den Transport zu einem geeigneten Versorgungsort hingegen erst noch umgelagert, mit einem Rettungswagen transportiert und erneut umgelagert werden, verliert sich dieser Zeitvorteil.“