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Neuer BußgelderWilder Müll, Hundekot, urinieren: So teuer werden Verstöße in Leverkusen

Lesezeit 3 Minuten
Die Stadt Leverkusen hat mit wildem Müll zu kämpfen.

Die Stadt Leverkusen hat mit wildem Müll zu kämpfen.

Die Stadt soll sauberer werden: Dafür hat eine Arbeitsgruppe einen neuen Bußgeldkatalog für geringe Ordnungswidrigkeiten erstellt.

Wilder Müll, Hundekot und Zigarettenkippen sind ein ständiges Ärgernis in der Stadt. Damit soll Schluss sein, hatte der Stadtrat im Mai beschlossen und die Projektgruppe „Sauberes Leverkusen“ gegründet. Diese hat nun gemeinsam mit den Fachbereichen Ordnung und Umwelt Vorschläge für neue Bußgelder für „geringe Ordnungswidrigkeiten“ erarbeitet.

Wegwerfen von Müll und Zigaretten

Achtlos weggeworfener Müll und Zigarettenkippen sind ein großes Ärgernis: Im Zeitraum von 1. März 2022 bis 30. Juni 2024 hat der kommunale Ordnungsdienst 81 Verfahren wegen „bedeutsameren und gravierenden Verstößen gegen eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung“ eingeleitet.

Im gleichen Zeitraum wurden durch den KOD 616 Bußgeldverfahren wegen Wegwerfen von Kleinstabfällen wie Zigarettenkippen eingeleitet. Alleine 86 Verstöße waren in einer Aktionswoche intensiverer Überwachung im Juni 2024 festgestellt worden. Es wurden Bußgelder in Höhe von rund 10.000 Euro verhängt. „Die hohe Zahl der Verstöße zeigt, dass eine weitergehende und auch präventive Abschreckung zur Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet erforderlich ist“, konstatiert der Ordnungsdienst.

Ab 70 Euro werden bislang für Verschmutzung der Stadt durch Müll oder Zigarettenkippen fällig – künftig ist eine Erhöhung auf mindestens 100 Euro vorgesehen.

Hundekot

35 bis 80 Euro kostet es aktuell, wenn Hundebesitzer erwischt werden, die den Kot ihres Tieres im Stadtgebiet nicht ordnungsgemäß entfernen. Zukünftig sollen mindestens 60 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt auch davon ab, welche Fläche betroffen sind. Ein höheres Bußgeld etwa kann ausgesprochen werden, wenn es sich um einen Spielplatz oder eine Fußgängerzone handelt oder wenn der Halter sich weigert, den Kot zu entfernen.

Urinieren in der Öffentlichkeit

Vor allem bei Festen wie der Opladener Bierbörse oder dem Schlebuscher Volksfest beschweren sich immer wieder Anwohner über Menschen, die ihre Notdurft in der Öffentlichkeit – oder gar im fremden Vorgarten oder Hauseingang – verrichten. Bislang wurden dafür mindestens 60 Euro fällig, künftig sollen Bußgelder ab 70 Euro ausgesprochen werden dürfen.

Wilder Müll

Einen konkreten Bußgeldrahmen für „erhebliche Vermüllungen und Verunreinigungen“, wie etwa das Abladen großer Mengen wilden Mülls in der Landschaft, wurde nicht erstellt. Hier seien die Fälle sehr unterschiedlich und müssten auch entsprechend individuell eingestuft werden. Mindestens sind aber Bußgelder in Höhe von 100 bis 200 Euro vorgesehen. Eine Abweichung nach unten erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen.

In allen Fällen weist die Stadt darauf hin, dass bei Bußgeldern ab 60 Euro gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen in Höhe von mindestens 28,50 Euro zusätzlich erhoben werden. Außerdem handele es sich stets um Richtwerte, ein Anspruch auf diese Regelsätze besteht nicht. Strafen können je nach Tatschwere höher ausfallen, zudem wenn Uneinsichtigkeit besteht, Anweisungen der Ordnungskräfte ignoriert werden oder bei Wiederholungstätern.


Die politischen Gremien müssen den Vorschlag noch besprechen und beschließen. Zunächst findet das am 12. September im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt statt, anschließend tagt der Finanzausschuss am 30. September dazu, die Entscheidung fällt der Stadtrat am 7. Oktober.