Leverkusen – Bayer denkt darüber nach, gegen das Coronavirus geimpften Angestellten Freiheiten einzuräumen, die nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorenthalten bleiben sollen.
Pilotprojekte an zwei Standorten
„So besteht die Überlegung, an zwei Standorten Pilotprojekte zu starten, in denen wir vollständig geimpften oder genesenen Beschäftigten auf freiwilliger Basis ermöglichen wollen, in entsprechend ausgewiesenen Bereichen der Betriebskantine ohne Maske und trennende Plexiglasscheibe gemeinsam mit Kollegen ihre Mahlzeiten einzunehmen“, sagte Sprecher Markus Siebenmorgen am Mittwoch dem „Leverkusener Anzeiger“.
Es gebe jedoch vom Konzern in Deutschland „keine Anordnung oder Vorschrift, geimpfte und ungeimpfte Beschäftigte zwangsweise voneinander zu trennen“, so Siebenmorgen. „Dies ist schon deshalb nicht möglich, weil wir als Arbeitgeber den Impfstatus unserer Mitarbeiter nicht erfragen dürfen.“ Bayer begrüße es jedoch sehr, „dass Arbeitgeber den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung und Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes berücksichtigen können.“
Wunsch einer wachsenden Zahl von Beschäftigten
Mit der Initiative, geimpften Angestellten in den Kantinen Freiheiten zurückzugeben, entspreche das Unternehmen „dem Wunsch einer wachsenden Zahl von Beschäftigten, die sich anderthalb Jahre nach Beginn der Pandemie eine sichere Rückkehr zur »Normalität« der Zeit vor Corona wünscht“, sagte der Sprecher. Bayer habe mit seiner betrieblichen Impfkampagne rund 10.000 Beschäftigte erreicht.
Alle Maßnahmen würden in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern stattfinden, so Siebenmorgen. An welchen Standorten das Pilotprojekt gestartet werden soll, blieb am Mittwoch derweil offen.
Andere Unternehmen sind noch zurückhaltend
Auch andere Leverkusener Unternehmen sind noch zurückhaltend beim Einräumen von Freiheiten: „Bei Currenta gibt es keine grundsätzliche Trennung von geimpften und ungeimpften Personen“, sagte Sprecher Timo Krupp. Auf Basis der 3G-Regel seien seit wenigen Tagen aber Lockerungen der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich. „Wenn dann ein Team aus ausschließlich getesteten, genesenen und geimpften Personen besteht, kann zum Beispiel die Maskenpflicht in einem Raum entfallen“, so Krupp.
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Bei Covestro „gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen“ für alle Mitarbeitenden, teilte Sprecher Jochen Klüner mit. Gleiches gelte auch in den Betrieben von Lanxess, sagte Mark Mätschke, Sprecher des Kölner Konzerns. Das Unternehmen setze auf die Eigenverantwortung seiner Mitarbeiter, sich wenn möglich impfen zu lassen, so Mätschke: „Eine Impfpflicht oder besondere Anreize sind derzeit nicht geplant.“