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Prozess in Wipperfürth18-Jähriger pöbelt Kinder an und attackiert Polizisten

Lesezeit 2 Minuten

Das Wipperfürther Amtsgericht an der Gaulstraße.

Lindlar/Köln – Stark alkoholisiert hatte ein 18-jähriger Lindlarer im Kölner Süden eine Gruppe von Kommunionskindern bepöbelt. Als die Polizei eintraf, drehte der junge Mann richtig auf. Vor dem Wipperfürther Jugendstrafgericht musste er sich jetzt für sein Verhalten verantworten.

Nachdem der Lindlarer an einem Sonntagmorgen im September 2020 mit der Festgesellschaft aneinandergeraten war, zog er sich hinter die Kirche im Stadtteil Sürth zurück. Laut Polizeibericht lag er auf einer Wiese an der Rheinaustraße, als die Beamten eintrafen. Die nahmen „deutlichen Alkohol- und Cannabisgeruch“ wahr, sorgten sich aber vor allem um die Gesundheit des Mannes, der kein Lebenszeichen von sich zu geben schien.

Streit und Rangelei mit Polizei

Bei der Pulskontrolle durch eine 23-jährige Polizistin erwachte er aus seinem Dämmerzustand. Laut Anklage folgten ein Streit und eine Rangelei, weil sich der Lindlarer gegenüber den insgesamt fünf Polizisten nicht ausweisen wollte. Während der Fahrt in die Kalker Gewahrsamszelle habe der Angeklagte die Beamten mehrfach übel beschimpft und im Streifenwagen versucht, einer Polizistin in die Hand zu beißen. „Ich hatte es bis dahin nicht erlebt, dass sich ein 18-Jähriger derart gegenüber der Polizei verhält“, betonte die 23-jährige Kommissarin im Zeugenstand. Teile der Konfrontation hatte die Polizei mit einer sogenannten Body-Cam auf Video festgehalten.

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Der Verteidiger kritisierte, sein Mandant sei „sofort hart angegangen worden“, obwohl er auf dem Rücken gelegen und geschlafen habe. Im Übrigen bedauere der Angeklagte sein Verhalten – heute sei es ihm im Nachhinein unangenehm. Unmittelbar nach der Entlassung aus der Ausnüchterungszelle habe er sich aus eigenem Antrieb in eine Therapie begeben, um den Alkoholkonsum zu reflektieren.

Tatsächlich fragte das Gericht mehrfach nach den Umständen, die dazu geführt hatten, dass der Lindlarer morgens um halb zehn derart betrunken war. Positiv bewertete es die absolvierte Therapie und belegte den Mann letztlich mit einer Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht. Außerdem muss der Lindlarer ein sogenanntes Sozialkompetenztraining nachweisen. (sfl)