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GeflüchteteNiederkassel verzichtet auf Klage gegen Zuweisung von Geflüchteten durchs Land

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Auf dem ehemaligen Gelände eines Baumarkts in Niederkassel-Ranzel stehen Wohncontainer, in denen Geflüchtete wohnen.

Die Stadt Niederkassel hat auch in Containersiedlungen Geflüchtete untergebracht. Von einer zunächst erwogenen Klage gegen die Zuweisung weiterer Geflüchteter nimmt die Stadt Abstand.

Die Stadt Niederkassel ist finanziell angeschlagen. Deshalb hatte sie überlegt, sich juristisch gegen die Zuweisung weiterer Geflüchteter zu wehren.

Die Stadt Niederkassel wird sich nicht mit einer Klage gegen die Verpflichtung zur Aufnahme weiterer Geflüchteter zur Wehr setzen. Das haben Bürgermeister Matthias Großgarten und der Erste Beigeordnete Stephan Smith bei der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses am Donnerstagabend mitgeteilt. Eine solche Klage hatten der Stadtrat und die Spitze der Stadtverwaltung im Frühjahr ins Spiel gebracht. Hintergrund ist, dass die Stadt seit Ende 2023 in der Haushaltssicherung ist, was ihren finanziellen Spielraum erheblich einschränkt.

Es müsse geklärt werden, ob die Zuweisung weiterer Geflüchteter in eine Stadt, die unter dem Diktat der Haushaltssicherung stehe, nicht einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstelle, hatte der Erste Beigeordnete bei der Sitzung des Stadtrates im März gesagt. Um die Erfolgschancen einer solchen Klage beurteilen zu können, hatte die Stadt deshalb ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis mittlerweile vorliegt.

Niederkasseler Beigeordneter sieht keine Chance auf Erfolg einer Klage

Am Donnerstag sollte das Gutachten ursprünglich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses vorgestellt und diskutiert werden. Auf Vorschlag der CDU wurde das Thema jedoch im öffentlichen Teil behandelt. Dort fasste Smith die Kernaussage des Gutachtens mit knappen Worten zusammen: „Keine Aussicht auf Erfolg“. Das Gutachten selbst wurde der Öffentlichkeit nicht vorgelegt.

Dem Gutachten zufolge, so die Stadtspitze, könnten Kommunen zwar grundsätzlich vor einem Verwaltungsgericht gegen die Zuweisung Geflüchteter vorgehen. Möglich sei das aber nur, wenn eine einzelne Zuweisungsentscheidung die Vorgaben des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (FlüpAG). Konkret müsste die Stadt Niederkassel nachweisen, dass sie durch die Zuweisung der Geflüchteten in organisatorischer und finanzieller Hinsicht außergewöhnlich belastet wird. Zudem müsste sie vor Gericht belegen können, „dass die Erfüllung anderer Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung unmöglich gemacht oder zumindest ganz erheblich erschwert wird“, so die Stadtverwaltung.

Sie räumt nicht nur ein, dass eine Klage angesichts der hohen Hürden „keine realistische Aussicht auf Erfolg“ hat. Erschwerend komme hinzu, dass allein die Vorbereitung einer Klage städtisches Personal bindet und erhebliche Kosten verursacht. Die im Rat vertretenen Parteien nahmen die Auskunft der Stadtverwaltung mit Bedauern auf.

„Wir waren es aber den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir diese Frage geklärt haben“, sagte CDU-Fraktionschef Dano Himmelrath. Für Friedrich Reusch, den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, ist unverständlich, dass die Stadt Niederkassel ein solches Gutachten in Auftrag geben musste. Er hätte erwartet, dass beispielsweise der Städte- und Gemeindebund die Aufgabe übernommen hätte, diese Frage für alle Kommunen in NRW juristisch zu überprüfen.