Troisdorf/Sankt Augustin – Wie die Musterknaben verhalten sich die meisten Autofahrer. Sie umkurven die Radler in ausholenden Bögen über die halbe Gegenspur, wofür einige sogar vorschriftsmäßig den Blinker setzen. Und wenn Autos entgegenkommen, bleiben sie geduldig hinter den Velos.
Dass so viel Rücksicht genommen wird, liegt vermutlich auch daran, dass sieben Pedaleure den gebotenen Abstand mit Hilfe von Poolnudeln einfordern. Die Schwimmhilfen haben sie sich quer auf den Gepäckträger geklemmt.
Radfahrende müssen die Fahrbahn benutzen
Für die Aktion am Samstagvormittag hat der ADFC die Melanbogenbrücke ausgesucht. Die Verbindung zwischen Sankt Augustin-Menden und Troisdorf-Friedrich-Wilhelms-Hütte (L 143) zählt zu den Problemstrecken. Radfahrende müssen dort die Fahrbahn benutzen. Barbara Lingnau, die mehrmals pro Woche über die Brücke radelt, tut dies nicht selten „mit großen Ängsten“, weil ihr die Autos zu nahe kommen. Bei starkem Wind sei es besonders gefährlich. „Ich bin auch schon viel beschimpft worden“, berichtet sie. An diesem Tag quittiert ein Autofahrer die Aktion, indem er extra den Motor aufheulen lässt, nachdem er an ihr vorbei ist.
Die Melanbogenbrücke über die Sieg befindet sich außerorts. Seit 2020 schreibt die Straßenverkehrsordnung in diesem Fall sogar einen Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrenden vor. „Mit 1,50 Meter wären wir schon zufrieden“, sagt Peter Lorscheid, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC-Kreisverbandes Bonn/ Rhein-Sieg für das rechtsrheinische Kreisgebiet. Aus Unkenntnis oder Ignoranz werde häufig gegen die Abstandsregel verstoßen.
Gefahrenstellen
Als Beispiele für zahlreiche andere Straßenabschnitte, über die Radfahrende wegen regelmäßigen Überholens mit zu geringem Abstand klagen, nennt der ADFC die Berliner Straße in Niederkassel, die Wilhelmstraße in Siegburg, die Bahnhofstraße in Eitorf, die Hennefer Straße/Hauptstraße in Sankt Augustin, die Rheinstraße/Im Kirchtal in Troisdorf und die Theodor-Heuss-Allee/Dürresbachstraße in Hennef.
Radschutzstreifen verleiteten dort die Autofahrer eher zu noch geringeren Überholabständen, sagt ADFC-Sprecher Peter Lorscheid. „Die Schutzstreifen erzeugen fälschlicherweise den Eindruck, dass unabhängige Fahrstreifen existieren und der Überholabstand nicht eingehalten werden muss.“ (kh)
Innerorts müssen Kraftfahrer 1,50 Meter Abstand wahren. Die Poolnudeln ragen 1,10 Meter über die linke Fahrradseite hinaus. Etwas gebracht haben nach Beobachtung der ADFC-Mitglieder die Fahrradpiktogramme auf dem Asphalt. Trotzdem sind immer wieder Radlerinnen und Radler zu sehen, die verbotenerweise lieber die schmalen Fußwege rechts der Brückenbögen nutzen. Der ADFC fordert deshalb mehr Maßnahmen zum Schutz der Radfahrenden: Tempo 30 auf der Brücke, ein Überholverbot und eine zügige Realisierung der seit langem geplanten neuen Brücke mit Radwegen in beide Richtungen.