Bundesgericht des DFB weist den Leverkusener Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober zurück.
FrauenfußballBundesligaspiel von Bayer 04 Leverkusen beim SC Freiburg wird wiederholt

Schiedsrichterin Theresa Hug (links) lässt in der Bundesliga-Partie zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen einen Elfmeter wiederholen, da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Linie bewegt hatte.
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Das Bundesligaspiel der Leverkusener Fußballerinnen beim SC Freiburg wird wiederholt. Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies im schriftlichen Verfahren die Berufung zurück, die Bayer 04 Leverkusen gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober eingelegt hatte. Es bleibt damit dabei, dass die Wertung des mit einem 3:2 für Bayer 04 beendeten Spiels vom 31. August aufgehoben wird und ein Wiederholungsspiel angesetzt wird.
In der 88. Minute der Partie des ersten Spieltags am 31. August im Dreisamstadion hatte Schiedsrichterin Theresa Hug auf Strafstoß für Leverkusen entschieden. Kristin Kögel schoss den Ball über das Tor, die Unparteiische ließ den Elfmeter jedoch wiederholen, da sich Torhüterin Rafaela Borggräfe zu früh von der Linie bewegt hatte. Den zweiten Versuch verwandelte Kögel zum 3:2-Endstand. Diese Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes bemängelten die Freiburger als einen Regelverstoß und legten Einspruch gegen die Wertung des Spiels ein. Dieser Auffassung war das DFB-Sportgericht gefolgt, was nun auch vom Bundesgericht des DFB bestätigt wurde.
Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden
Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte dazu: „Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden. Die Wiederholung eines Strafstoßes setzt voraus, dass die Schiedsrichterin neben der Tatsache der zu frühen Bewegung der Torhüterin ebenfalls feststellt, dass diese Bewegung die Schützin eindeutig beeinträchtigt hat. Somit hatte die Schiedsrichterin nicht alle Tatsachen ermittelt, die notwendig waren, um regelkonform die Wiederholung des Strafstoßes anzuordnen. Es lag demnach ein Regelverstoß vor. Die Unparteiische hätte daher in den Spielverlauf nicht eingreifen dürfen, sondern das Spiel durch Abstoß fortsetzen müssen.“
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Riedmeyer erklärte weiterhin, dieser Regelverstoß habe angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst. Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels sei daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge.
Aus unserer Sicht war es eine Tatsachenentscheidung, bei der die Schiedsrichterin einen Ermessensspielraum hat. Sie hat diesen wahrgenommen. Dass der DFB dies anders sieht, können wir nicht nachvollziehen
Die Leverkusener Verantwortlichen um Thomas Eichin, Direktor Lizenz, kritisierten diese Einschätzung. „Aus unserer Sicht war es eine Tatsachenentscheidung, bei der die Schiedsrichterin einen Ermessensspielraum hat. Sie hat diesen wahrgenommen. Dass der DFB dies anders sieht, können wir nicht nachvollziehen. Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachenentscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss“, sagte Eichin. Spielwiederholungen seien das Äußerste, könnten nun aber gerade in unteren Ligen deutlich häufiger vorkommen, etwa wenn ein Schiedsrichter bekenne, eine Regel nicht auf dem Schirm gehabt zu haben.
„Für uns ist die Sache nun erledigt“, so Eichin. Wann die Partie wiederholt wird, ist noch offen. Zunächst sieht der Spielplan das Rückrundenmatch zwischen Bayer 04 und dem SC Freiburg vor (Sa., 14. Dezember, 12 Uhr, Haberland-Stadion).
Selina Ostermeier wird aufgrund der jüngst gesehenen fünften Gelben Karte zuschauen müssen. Eine der Verwarnungen hatte sie beim 3:2 in Freiburg erhalten. „Das ist das Kuriose, das Spiel wird wiederholt, die Gelbe Karte aber nicht gelöscht“, so Eichin.