Köln – Seit diesem Mittwoch gelten die neuen Corona-Regeln aus dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen demnach sicherstellen, dass alle Bürobeschäftigten aus dem Homeoffice arbeiten sowie für Präsenzarbeit eine 3G-Pflicht herrscht. Welche weiteren Regeln gelten und wann Ausnahmen greifen, lesen Sie hier.
Die Unternehmen aus Köln und der Umgebung kommen den gesetzlichen Vorschriften nach, wie sie auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeiger mitteilen, darunter die Rewe Group, der Köln Bonn Airport oder der Bergisch Gladbacher Dämmstoffhersteller Isover.
Digital hinterlegte Zertifikate
Einige der Akteure verlangen keine schriftlichen Zertifikate über Impfstatus oder Testergebnis, wie beispielsweise die Stadtverwaltung Köln. „Dieses kann dem oder der Vorgesetzten dann auch per Email zugeleitet werden“, erklärt ein Sprecher. Anschließend werde es datenschutzkonform gespeichert.
Noch einen Schritt weiter geht die Deutsche Telekom: „Wir arbeiten an einer technischen Lösung, die Prüfung auf elektronischem Wege über die Zugangskarten umzusetzen“, lässt das Unternehmen mitteilen. „Diese wird voraussichtlich im Dezember 2021 zur Verfügung stehen.“
Ford hat diese Schritte bereits umgesetzt: „Wir haben im Rahmen der neuen Verordnung den Impf- oder Genesenenstatus unserer Belegschaft erfasst und die Werksausweise entsprechend programmiert.“
Zusätzliche Tests auch für Geimpfte
Viele Unternehmen setzen auf konsequente Testungen, wie es zum Beispiel die Deutsche Post DHL Group macht. Am Standort Leverkusen des Chemiekonzerns Bayer könnten sich Mitarbeiter vier Mal wöchentlich testen lassen, teilt ein Sprecher mit. „Dabei wird ein intern gültiges Zertifikat ausgestellt.“
Bei Lanxess hingegen müssen nicht-immunisierte Mitarbeiter das Testzertifikat eigenverantwortlich besorgen. Gleichzeitig werden jedem Beschäftigten zwei Selbsttests pro Woche angeboten: „Diese dienen der zusätzlichen Sicherheit und sollen auch von immunisierten Mitarbeitenden genutzt werden“, so ein Sprecher.
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Ab 1. Dezember sollen an den NRW-Standorten der teilnehmenden Chempark-Partner Booster-Impfungen angeboten werden. Auch Erst- und Zweitimpfungen sollen demnach möglich sein.
Zwar gilt auf dem Gelände der Koelnmesse die 3G-Regel, doch Impfung ist nicht gleich Impfung. „Da einige Impfstoffe, mit denen unsere internationalen Gäste geimpft sind, in der Europäischen Union nicht anerkannt sind, bieten wir weiterhin den Einlass mit Testnachweis an“, erklärt eine Sprecherin.