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Parteigericht angefragtIst Petelkaus CDU-Vorstand eine rechtswidrige Konstruktion?

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CDU-Partei- und Fraktionschef Bernd Petelkau am Wahlabend

Köln – In der CDU rumort es. Nachdem der Kölner Parteichef Bernd Petelkau am Sonntag aus dem Landtag gewählt wurde, ist nun ein Dokument aufgetaucht, in dem sein geschäftsführender Kölner Parteivorstand infrage gestellt wird. Der Vorwurf: Es darf das Gremium laut Parteisatzung gar nicht geben. Er wird aus den eigenen Reihen erhoben – von Michael Arntz, dem Büroleiter des ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers.

Neben Petelkau gehören dem Gremium Serap Güler, Florian Braun, Gisela Manderla, Alexander Yohannes und Ira Sommer an. „Die Parteisatzung erlaubt höchstens drei Gremien: den Kreisparteitag, den Kreisvorstand und den Kreisausschuss“, sagt Arntz. Ein geschäftsführender Parteivorstand, wie es ihn etwa in Köln gibt, sei aus guten Gründen nicht erlaubt. „Herr Petelkau macht es sich zu einfach“, so Arntz weiter: „Es ist eine Machtkonzentration. Je kleiner die Gremien sind, desto leichter kann man sie manipulieren.“

Kölner CDU: Bernd Petelkau sieht Vorwürfe entspannt

Jahrelang war Arntz als Geschäftsführer der CDU im Rhein-Erft-Kreis als Geschäftsführer tätig. Dort gab es dasselbe Gremium. Arntz hielt das schon damals für falsch. „Ich bin bewusst nicht zu den Sitzungen gegangen“, sagt er heute. Im Fall Petelkau hat er das Parteigericht der Kölner CDU nun kontaktiert und um die Klärung des Sachverhalts gebeten.

Alles zum Thema Bernd Petelkau

Bernd Petelkau reagiert entspannt auf die Vorwürfe, die parteiintern bereits seit Mitte April kursieren. „Das ist an den Haaren herbeigezogen“, sagt Petelkau. „Die Satzung ist genehmigt, diese Struktur haben wir im Übrigen hoch bis zur Bundestagsfraktion. Sie hat eine uralte Tradition in der Partei.“ Die Struktur mit einem kleinen geschäftsführenden Vorstand, der auch über politische Fragen berät, sei aus rein pragmatischen Erwägungen entstanden, sie diene der einfacheren, schnelleren Arbeit.

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Dass die Satzung vom Landesvorstand genehmigt ist, ist Arntz durchaus bewusst. Seine Hoffnung: Das Parteigericht erklärt die Genehmigung für rechtswidrig, weil sie der Satzung widerspricht. Ob es tatsächlich so weit kommt, ist zweifelhaft. Eine Entscheidung, die den geschäftsführenden Kölner CDU-Vorstand infrage stellt, hätte landesweit Auswirkungen. Der Druck auf Petelkau bleibt unterdessen hoch – unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt.