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Kommentar zu VorwürfenKardinal Woelki beging einen Rechtsbruch

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Kardinal Woelki3

Kardinal Woelki

Das Recht ist für alle da. Gesetze dienen dem Schutz vor Willkür. Deshalb haben Mächtige es auch nicht zu entscheiden, ob sie nach Recht und Gesetz verfahren. Es lag nicht in Kardinal Rainer Woelkis Ermessen, ob er 2015 den Verdacht gegen einen ihm gut bekannten Düsseldorfer Priester nach Rom melden sollte oder nicht. Die Unterlassung war ein Rechtsbruch.

Dass der beschuldigte Geistliche alt und schwer krank, eine vollständige Ermittlung der Tat mithin unmöglich war, hätte Woelki dem Vatikan mitteilen können. Und dann wäre dort entschieden worden. So aber hat Woelki „Gnade vor Recht“ ergehen lassen. Damit mag dem Beschuldigten gedient gewesen sein. Aber was ist mit der Gerechtigkeit für die Opfer? Was ist mit dem Versprechen, alle Fälle von Missbrauch ohne Ansehen der Person aufzuarbeiten?

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Im Missbrauchsskandal hat Papst Franziskus die strengen Regeln seiner Vorgänger noch einmal verschärft. Bischöfen drohen Sanktionen bis zur Absetzung, wenn sie Missbrauchsfälle von Priestern verheimlichen oder bagatellisieren. Es ist der vielleicht letzte Versuch, Strukturen des Vertuschens, Verschweigens und Bagatellisierens aufzubrechen, mit dem Vertreter der Kirche über Jahrzehnte hinweg die Institution zu schützen glaubten.

In Köln muss man von einem „System Meisner“ sprechen, mit dem Woelkis Vorgänger sich das Thema Missbrauch vom Hals halten wollte. An diesem System waren viele beteiligt. Sie werden sich den Konsequenzen zu stellen haben.