Auf rund 23.000 Euro soll sich der Schaden an der Fassade am Haus eines Kölners belaufen. Die Überwachungskamera liefert jedoch keine Beweise.
Nachbarschaftsstreit in Köln-PorzAngeklagter soll Fassade besprüht haben, doch Videobeweis ist zu schwach

Im Amtsgericht Köln wurde ein Nachbarschaftsstreit zugunsten des Angeklagten entschieden.
Copyright: Martina Goyert
Jahrelang schien das Verhältnis zweier Nachbarn in Porz ungetrübt. Bis zu dem Tag im Mai dieses Jahres, als einer von ihnen die Fassade seines Hauses und Teile der Einfriedung des Grundstücks mit einer leicht ätzenden Flüssigkeit besprüht fand.
Auf einer Videosequenz der Überwachungskamera, die auf dem Eingangsbereich gerichtet war, meinte er den Nachbarn zu erkennen. Er zeigte ihn wegen Sachbeschädigung an. Nun sahen sich beide im Amtsgericht wieder.
Zeuge berichtet von „seltsamen Vorfällen“ auf seinem Grundstück
Der Angeklagte, ein 67-jähriger Rentner, stritt den Vorwurf ab. Seit 1998 wohne er in seinem Haus, knapp zehn Jahre später sei der Nachbar eingezogen, sagte die Verteidigerin. Ihr Mandant wisse nicht, warum er beschuldigt werde; sie sprach von einem „normalen Nachbarschaftsverhältnis“. Allerdings habe es einmal Irritationen wegen eines Grundstücksverkaufs gegeben. Dabei ging es wohl um eine Baugenehmigung für einen Familienangehöriger des Nachbarn.
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„Ich persönlich hatte keinen Streit mit ihm“, sagte der Zeuge zu seinem Umgang mit dem Angeklagten. Die Kamera habe er installiert, nachdem auf seinem Grundstück „häufig Sachen beschädigt“, worden seien, zum Beispiel sein Auto. Später habe es wiederholt „seltsame Vorfälle“ gegeben.
Auf dem Video glaubt der Zeuge seinen Nachbarn zu erkennen
Mal habe wie zur Warnung, es könnte jederzeit brennen, ein nagelneuer Feuerlöscher am Eingang seine Hauses gestanden, mal eine Gartenfigur, dann wieder habe ein Unbekannter ein Schild mit der Aufschrift „Herzlich willkommen“ an die Tür gehängt. Die Kamera habe aber keine Bilder von der Person geliefert, die sich am Haus zu schaffen gemacht habe.
Anders verhalte es sich beim Video von jenem Tag im Mai. Und sofort habe er in dem gefilmten Mann den Nachbarn erkannt, sagte er. Der habe sich mittlerweile den Schnäuzer abrasiert, deshalb sei er auf den Bildern heute weniger leicht zu identifizieren.
Der Schaden soll sich auf rund 23.000 Euro belaufen
Den Schaden am Haus hat der Zeuge mit rund 23.000 Euro angegeben. Vor Gericht zählte er Details auf. So habe sich die hölzerne Eingangtür verzogen, zudem habe die Säure unter anderem den Lack der Fensterbänke, den Putz darunter, Teile des Metallzauns und einen Torflügel beschädigt.
Mehrfach spielte die Richterin die entscheidende Videosequenz vor, ohne dass sich an ihrer Auffassung, der sich der Staatsanwalt anschloss, etwas änderte: Die Qualität der Aufnahme sei so schlecht, dass sich eine Täterschaft des Angeklagten mit bloßem Augenschein nicht nachweisen lasse.
Der Aufwand, einen Gutachter einzuschalten, lohne sich nicht, denn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde er nicht zu Ergebnissen kommen, die für eine Verurteilung reichen würden. Also stellte die Vorsitzende das Verfahren ein. Dem Zeugen bleibe es unbenommen, auf zivilrechtlichem Weg Ansprüche geltend zu machen.