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Brisantes Recherche-ErgebnisStaatskanzlei-Mitarbeiterin arbeitete für CDU-Zentrale

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Hendrik Wüst im Wahlkampf. 

Düsseldorf – Eine Mitarbeiterin der Düsseldorfer Staatskanzlei hat in der heißen Phase des NRW-Wahlkampfs eine Nebentätigkeit für die CDU-Parteizentrale ausgeübt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatskanzlei dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage. „Die erforderliche organisatorische Trennung der Tätigkeiten wurde gewahrt“, hieß es. Die Tätigkeit selbst sei „nicht zu beanstanden“ gewesen und „genehmigt“ worden.

FDP verlangt Aufklärung

Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat die Mitarbeiterin des Landespresseamtes bei der CDU den Sozial-Media-Kanal von Ministerpräsident Hendrik Wüst gepflegt. Bei der FDP, dem bisherigen Koalitionspartner, löste der Vorgang Verwunderung aus. Die Staatskanzlei dürfe nicht „zur Kampagnenzentrale werden“, sagte Moritz Körner, Generalsekretär der NRW-Liberalen, unserer Zeitung. „Ob es zu einer Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit über diesen Fall hinaus in den letzten Monaten kam, müssen CDU und Staatskanzlei erklären“, fügte Körner hinzu.

Verstoß gegen das Neutralitätsgebot?

Auch die SPD im Düsseldorfer Landtag sieht Aufklärungsbedarf. „Aus welchem Grund übernimmt eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei mitten in der heißen Wahlkampf-Phase eine bezahlte Nebentätigkeit für die CDU?“, fragt die SPD-Landtagsabgeordnete Nadja Lüders. Wüst müsse umgehend den Verdacht ausräumen, „dass hier Landesbedienstete in ihrer Arbeitszeit für seinen Wahlkampf eingespannt worden sind“. Dies wäre „ein eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot von Bediensteten der Landesverwaltung“. Diese seien in der Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit „ausschließlich dem Wohle des Landes verpflichtet und nicht einer Partei“, so Lüders.

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Grüne mahnen Aufgabentrennung an

Auch die Grünen verlangten eine eindeutige Differenzierung zwischen staatlichen Aufgaben und von Wahlkampfaktivitäten: „Die Staatskanzlei muss eine saubere Trennung von Tätigkeiten für Landesregierung und Ministerpräsident auf der einen und Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen des Wahlkampfs für Partei und Spitzenkandidat auf der anderen Seite gewährleisten“, sagte eine Fraktionssprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. CDU und Grüne befinden sich derzeit in Koalitionsverhandlungen.

Die Staatskanzlei verwies darauf, die „Trennung zwischen dienstlicher und nebenberuflicher Tätigkeit, insbesondere für eine Partei“, sei „ein besonders wichtiges Anliegen“. Aus diesem Grund seien alle Mitarbeiter „zur Herstellung von Transparenz dazu angehalten, entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarungen zu treffen“. Die Aufnahme und Anzeige einer Nebentätigkeit sei „vor diesem Hintergrund zu begrüßen und ein übliches, die benötigte Klarheit schaffendes Verfahren“.

Vertrag in der Grauzone?

Im Düsseldorfer Landtag wird darüber spekuliert, ob der Mini-Job bei der NRW-CDU abgeschlossen wurde, weil der Vorgang von der Staatskanzlei als Risiko identifiziert wurde. „Üblicherweise sind Mitarbeiter der Regierungszentrale ja nicht auf Nebenjobs angewiesen“, hieß es bei der Opposition. Durch den Vertrag sei möglicherweise versucht worden, die Doppelnutzug von Wüst-Fotos und Videos durch Staatskanzlei und CDU in eine rechtliche Grauzone zu heben.

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In der Düsseldorfer CDU-Zentrale wurde der Sozial-Media-Wahlkampf der Partei zentral durch das so genannte „Team Wüst“ gesteuert. Bei der Abstimmung am 15. Mai hatte die CDU 35,7 Prozent der Zweitstimmen erhalten und ging als Sieger aus der Wahl hervor.