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Perverse Missbrauch-FantasienTrotz Berufsverbot als Babysitter gearbeitet – Kölner muss ins Gefängnis

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Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller, Verteidigerin Stephanie Ablass und Wachtmeister im Landgericht Köln.

Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller, Verteidigerin Stephanie Ablass und Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Er bot sich trotz Berufsverbotes als Babysitter an, fotografierte nackte Kinder. Nun muss der Kölner ins Gefängnis.

Trotz eindeutigen Betätigungsverbotes hatte ein wegen seines „pädophilen Interesses“ vorbestrafter Kölner die Nähe zu Familien mit Kindern gesucht, sich im Internet als Babysitter angeboten. Und das in der Corona-Zeit, in der viele berufstätige Eltern verzweifelt nach Hilfe bei der Betreuung gesucht hatten. Nun schickte das Kölner Landgericht den 34-Jährigen für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Münchner Gericht hatte Berufsverbot ausgesprochen

Zwei Kinder hatte der Mann in der Badewanne und beim Toilettengang fotografiert. Der Fokus soll dabei auf den Geschlechtsmerkmalen gelegen haben, weshalb die Staatsanwaltschaft die Bilder als kinderpornografischen Inhalt einstufte. Auch das Gericht sah das so. Die Verteidiger Stephanie Ablass und Jan-Maximilian Zeller sahen die Schwelle zur Kinderpornografie hingegen nicht überschritten. Eine Revision zum Bundesgerichtshof erscheint daher als wahrscheinlich.

Der gebürtige Viersener soll in München „Soziale Arbeit“ studiert haben, hier kam es im Jahr 2019 zur einschlägigen Verurteilung im Bereich Pädokriminalität. Das bayrische Gericht sprach damals auch ein lebenslanges Berufsverbot als Sozialarbeiter, Kinderpfleger und generell Betreuer von Kindern und Jugendlichen aus. Danach erfolgte der Umzug des nun Verurteilten nach Köln.

Perverser Internet-Chat über Missbrauch eines Mädchens

Ins Visier der Ermittler geraten war der Mann durch einen perversen Internet-Chat. Mit einem etwa 20-jährigen Mann aus Gelsenkirchen hatte sich der Angeklagte über einen möglichen Missbrauch dessen kleiner Schwester unterhalten. Die Polizei führte Razzien durch, beide Männer wurden verhaftet. Die Anklage sprach davon, dass ein konkretes Treffen zum Missbrauch verhindert wurde.

Das Landgericht konnte die angeklagte „Verabredung zu einem Verbrechen“ aber nicht bestätigen, sondern sprach von ausgetauschten Fantasien. Daher erging in diesem Punkt ein Freispruch. Der Chatpartner hingegen wurde im Ruhrgebiet zunächst zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe um sechs Monate gesenkt und zur Bewährung ausgesetzt.

Köln: Angeklagter hatte Schöffin mit Kopftuch abgelehnt

Nach mehreren Monaten in Untersuchungshaft hatte die Strafkammer bereits vor dem Urteilsspruch den Haftbefehl für den 34-Jährigen außer Vollzug gesetzt. Festgenommen wurde der Mann im Rahmen der Durchsuchung im November 2022, bei der die Fahnder diverse USB-Sticks, verschiedene Sexspielzeuge, eine Tube mit Gleitgel und auch Kindersocken im verschlossenen Dreierpack fanden.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte über Verteidiger Zeller eine Schöffin abgelehnt. Unter anderem, weil sie ein Kopftuch trug, was für eine konservative Auslegung des Korans stehe. Sie könne den Beschuldigten daher als „Sünder“ ansehen. Der kurios anmutende Befangenheitsantrag wurde letztlich zurückgenommen, nachdem die Schöffin sich schriftlich dazu geäußert hatte.