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Großmarkt weichtRat beschließt Sanierung historischer Markthalle für „Parkstadt Süd“

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Die 21 Meter hohe Halle des Großmarkts von 1940 steht unter Denkmalschutz und wird in die neue „Parkstadt Süd“ integriert.

Die 21 Meter hohe Halle des Großmarkts von 1940 steht unter Denkmalschutz und wird in die neue „Parkstadt Süd“ integriert (Archivbild).

Der Kölner Rat hat in seiner Sitzung am Dienstag mehrere Entscheidungen zum Großmarkt in Raderberg beschlossen. So geht es mit dem Markt weiter.

Wo bis Ende 2025 noch die Händler des Kölner Großmarkts ihre Waren verkaufen, soll ab 2032 die „Parkstadt Süd“ entstehen. Das Stadtentwicklungsprojekt stellt eine Verlängerung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein in Raderberg her. Dafür muss das Gelände vorbereitet werden, was der Stadtrat am Dienstag mit mehreren Entscheidungen vorantrieb.

Stadt saniert historische Halle des Großmarkts als Denkmal

Ein Gebäude soll vom alten Großmarkt jedoch erhalten bleiben: die Markthalle von 1940. Sie steht unter Denkmalschutz, muss aber saniert werden. Der Stadtrat genehmigte den Entwurf und die Kosten für das Vorhaben. Von den insgesamt drei Millionen Euro sind die Hälfte für die Betonsanierung vorgesehen.

Die Halle besteht aus einem Gewölbe aus Stahlbeton in Form eines langgezogenen Bogens. In ihrer Mitte ist sie 21 Meter hoch bei einer Breite von 75 Metern und 132 Metern Länge. Lässt die Stadt die Halle nicht umgehend sanieren, sei sie statisch nicht mehr sicher, so die Begründung der Verwaltung. Deshalb sollen die Baumaßnahmen auch schon jetzt starten, während der Großmarktbetrieb noch läuft, obwohl Betriebe dadurch eingeschränkt werden. Wie die Kölnerinnen und Kölner die Großmarkthalle in Zukunft nutzen können, wenn die „Parkstadt Süd“ um sie herum steht, ist noch nicht klar.

Rat ändert Marksatzung für Schließung des Großmarkts im Dezember 2025

Der Rat änderte zudem die Marktsatzung, mit der auch formell feststeht, dass keine Händler mehr ab 2026 auf dem Raderberger Gelände ansässig sein werden. Michael Rieke, Sprecher der Interessengemeinschaft Kölner Großmarkt, kündigte an, dass Händler gegen diesen Schritt juristisch vorgehen könnten. Er hält trotz der jahrelangen Diskussion um das Ende des Markts die Frist des jetzigen Beschlusses für zu kurz für die Neuplanung der ansässigen Betriebe. Rieke verwies auf Düsseldorf, wo die Stadt ebenfalls den dortigen Großmarkt geschlossen hat und Händler geklagt hatten. In dritter Instanz gab das Bundesverwaltungsgericht jedoch der Stadt recht.

„Frischezentrum“ soll Kölner Großmarkt ab 2030 ersetzen

Der Blick in die Nachbarstadt zeigt auch: Die Auflösung eines Großmarkts wie in Köln ist kein Einzelfall. Bundesweit gibt es immer weniger und vor allem kaum noch städtisch betriebene. Viele wurden privatisiert. Ähnlich plant es auch die Kölner Verwaltung: Der Rat beschloss am Dienstag weiter, die Konzeptionierung eines „Frischezentrums“ oder auch „Food Hubs“ fortzuführen. Der soll mit einem „wirtschaftlich tragfähigen Betreiber- und Investorenmodell“ realisiert werden. Zur weiteren Planung zählt auch die Standortsuche, die zuletzt für einen nahtlosen Übergang des jetzigen Großmarkts gescheitert war.

Die Verwaltung prüft nun, ob und wie viele Händler des jetzigen Großmarkts in einem neuen „Frischezentrum“ weitermachen wollen. Der Zeitplan sieht aber vor, dass das Zentrum erst ab 2030 in Betrieb gehen könnte, vorausgesetzt, die Stadt klärt die oben genannten Fragen zeitnah. „Die Händler können doch nicht so lange pausieren. Wie soll das funktionieren?“, sagte Rieke.