Köln und Düsseldorf wollen Alkoholverbot an Hotspots (7.1.)
Kiosken und Supermärkten Alkohol-Verkauf ab 20 Uhr untersagen
Wir Anwohner freuen uns sehr, dass jetzt endlich der Versuch gemacht wird, ein Alkoholverbot durchzusetzen. Dafür vielen Dank an Stadtdirektorin Andrea Blome. Es hat zahlreiche Versuche gegeben, durch Gespräche das Problem zu lösen; in fast allen Gesprächen wurde deutlich, dass nur das Land das Problem wirklich und grundlegend lösen kann: durch ein juristisch wasserdichtes Alkoholverbot im Freien.
Die Situation ist für alle Menschen, die in den betroffenen Gebieten, wie Zülpicher Viertel und Brüsseler Platz, wohnen, unerträglich: An jedem Samstag- und Sonntagmorgen Unmengen zerbrochenes Glas, Exkremente aller Sorten und reichlich Erbrochenes; viele meinen hier die „Sau rauslassen“ zu können – ohne Verantwortung für die Folgen; ganz abgesehen von der unerträglichen Lautstärke, die von volltrunkenen alkoholisierten Menschen ausgeht.
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In den nahe gelegenen Supermärkten und Kiosken kann bis tief in die Nacht für hochprozentigen Nachschub gesorgt werden. Das kann man ändern und das Land ist hier gefordert. Für uns ist das auch kein pandemiebedingtes Phänomen; die Situation war schon früher unerträglich und wird es auch dann sein, wenn wieder mehr drinnen gefeiert werden kann – draußen feiern und trinken ist halt billiger. Insofern muss den Kiosken und den Supermärkten der Alkohol-Verkauf ab 20 Uhr untersagt werden und das Verbot muss langfristig gelten.
Klaus Adrian Köln
Verbote zumindest in Betracht ziehen und ausprobieren
Das Thema „Alkoholverbot“ muss differenziert diskutiert werden. Geht es um ein Alkoholverkaufsverbot oder/und ein Alkoholkonsumverbot? Und von welchen Wochentagen und Uhrzeiten reden wir? Das freitägliche Feierabendbier vom Kiosk oder Supermarkt ist durch ein Alkoholverkaufsverbot nach 22 Uhr nicht gefährdet, der Nachschub für die ausufernd Feiernden aber gestoppt.
In Kombination mit einem Alkoholkonsumverbot wäre die Situation nach 22 Uhr noch eingeschränkter für Menschen, die ausschließlich draußen selbst mitgebrachte Alkoholika trinken. Damit wären aber die Nachtruhe der Anwohner und das Müllproblem am nächsten Morgen eventuell leichter in den Griff zu kriegen, die Kneipen hätten wahrscheinlich auch wieder mehr Gäste.
Es gibt Argumente für beide Seiten und beide sollten gehört werden. Auch ein Kioskbesitzer möchte keine Masse von Kunden, die vor dem Laden lauthals grölen, sich nicht im Griff haben und all ihren Müll und anderen Unrat zurücklassen. Schreckt ein Alkoholverkaufs- und/oder -konsumverbot am Freitag und/oder Samstag diese Menschen ab, in unser Viertel zu kommen?
Man könnte es zumindest in Betracht ziehen und ausprobieren. Doch das ist mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich. Frau Blome bittet die Landesregierung darum, dies möglich zu machen. Wie und ob man dieses Instrument dann einsetzt, muss abgewogen und erprobt werden. Aber die ganze Diskussion im Vorfeld schon polemisch und einseitig abzuschmettern, ist einfach nur kurzsichtig und wenig hilfreich auf dem Weg, das Zülpicher Viertel an allen Wochentagen und Uhrzeiten sicher und lebenswert zu machen.Kathrin Herzog Köln
Köln hat ein Image als Ballermann am Rhein
Meines Erachtens treffen weder Claudia Lehnen noch Oliver Görtz beim Streitgespräch der Woche den Kern der Debatte. Die eine begrüßt aus Gründen der Gesundheit die Eindämmung von Alkoholkonsum, wobei sie die nächtliche Ruhestörung durch Alkoholisierte nicht als gesundheitsgefährdend, sondern seltsamerweise als „zumutbar“ einschätzt.
Der andere meint, man dürfe die Mehrheit der „gesittet Trinkenden“ nicht wegen einer Minderheit „eskalierender Saufender“ in Sippenhaft nehmen. Nur bestimmt leider die Minderheit der stark Alkoholisierten das nächtliche Geschehen, und zwar in einem Ausmaß, dass die Gesundheit auch der Anwohner unter dem ständigen Schlafentzug leidet.
Auch sind die Übergänge zwischen gesittet Trinken und Gröl-Besäufnis fließend. Köln hat weit über die Stadtgrenze hinaus ein Image als Ballermann am Rhein. Hier Stopp-Signale zu setzen kann man als Eingriff in die Rechte der Feiernden sehen. Aber auch andere Bürgerinnen und Bürger haben Rechte, auf Nachtruhe in Wohnvierteln oder auf Aufenthalt im öffentlichen Raum, ohne von Alkoholisierten belästigt zu werden oder über deren Hinterlassenschaften zu stolpern, wie Bierdosen, Müll und Körperausscheidungen.Claudia Pinl Köln