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Straßenmaler, Musiker, Pascha-KaufDas hat der Kölner Rat abseits der Haushalts-Diskussion entschieden

Lesezeit 3 Minuten
Flaggemaler auf dem Bahnhofsvorplatz.

Die neue Stadtordnung soll Straßenmalerei am Dom verbieten. Ausnahme: Roncalliplatz.

Abseits der Diskussion um den Haushaltsentwurf hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrere Entscheidungen getroffen. Ein Überblick:

Straßenmalerei am Dom und Straßenmusik auf der Hohe Straße ist in Köln jetzt verboten. Abseits der Diskussion um den Haushaltsentwurf hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrere Entscheidungen getroffen. Unter anderem stimmte eine Mehrheit der Ratsmitglieder für eine Änderung der Stadtordnung, die „Schutzzonen“ gegen die Straßenkunst enthält. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung im wöchentlich erscheinenden Amtsblatt in Kraft.

Neue Stadtordnung

Hintergrund sind Konflikte mit Straßenmalern am Dom, die ausschließlich Länderflaggen malen. Dabei gehe es nicht mehr um Kunst, sondern um das Sammeln von Spenden, die Touristen auf die Flaggen ihrer Herkunftsländer legen, so die Begründung des Rats. Traditionelle Maler anderer Motive seien nach Erkenntnissen der Stadt von den neuen „Gruppen organisierter Pflastermaler“ verdrängt worden. Und die Flaggenmaler sollen kaum lösliche Farben verwenden, was eine Reinigung des Platzes erschwere.

Domprobst Guido Assmann hat auf Anfrage berichtet, dass manche Touristinnen und Touristen die Straßenfarbe sogar in den Dom hinein trügen. Auf der Domplatte und auf dem Bahnhofsvorplatz darf folglich niemand mehr Malen, wohl aber auf dem Roncalliplatz – ein im Vorhinein gefundener Kompromiss.

Straßenmusik und Sportangebote diskutiert

Auch Straßenmusik ist in einer größeren „Schutzzone“ in der Innenstadt verboten. Die tägliche Musik hatte in den vergangenen Jahren zu Konflikten zwischen den Künstlern und Anwohnenden geführt. In der Diskussion plädierte Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister der Innenstadt, im Rat erneut für ein Casting für Straßenmusiker.

Zudem bleiben mit dieser Novelle die gewerblichen Sportangebote in den Kölner Grünflächen weiterhin verboten. Im Sommer hatte die Beschwerde einer Kölner Trainerin, die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlicht hatte, eine Diskussion darüber ausgelöst.

Stadt kauft Pascha nicht

Die Stadt wird außerdem das Pascha in der Hornstraße nicht kaufen, um das Bordell in eine Unterkunft für obdachlose Menschen zu wandeln. Die Mehrheit der Ratsmitglieder lehnte den Vorschlag der SPD ab. Nur die Linke stellte sich hinter die SPD. Sozialdezernent Harald Rau hatte zuvor erklärt, die Stadt komme als Käufer nicht infrage. Das Projekt könne höchstens ein anderer Träger realisieren.

Es seien erhebliche Sanierungsarbeiten erforderlich, weil in dem Gebäude mit Asbest- und anderer Schadstoffbelastung zu rechnen sei. „Und das Dezernat ist jetzt schon restlos ausgelastet. Wir sehen die Kapazität derzeit nicht – auch keine Finanzressourcen im Haushalt.“ Zudem dürfte die Umnutzung des Paschas zur Folge haben, dass stattdessen eine neue Vergnügungsstätte an einem anderen Ort entstehe, so Rau.

Baudezernent Markus Greitemann riet von der langfristigen Entwicklung des Gebäudes zur Wohnnutzung ab, weil es sich in einem Gewerbegebiet mit hoher Lärmbelastung befindet.

Abwasser wird teurer

Ab 2025 zahlen die Kölner mehr für Abwasser. Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Gebühren so anzuheben, wie die Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) es vorgeschlagen hatten: Schmutzwasser wird um fünf Cent pro Kubikmeter teurer, die Gebühr für das kommende Jahr liegt damit bei 1,63 Euro. Niederschlagwasser kostet vier Cent pro versiegeltem Quadratmeter mehr, dann 1,32 Euro.

Damit müsste 2025 eine vierköpfige Familie mit einem statistischen Schmutzwasseranfall von 200 Kubikmetern und einem Einfamilienhaus mit Kanalanschluss 497,60 Euro an Abwassergebühren zahlen. Das wären 15,20 Euro mehr als im Vorjahr. Auch wenn Kölner mehr zahlen sollen, decken die Einnahmen über die Gebühren nicht die Kosten. Die Steb haben die privaten Haushalte angesichts der allgemeinen Preissteigerungen nicht zusätzlich belasten wollen, so die Steb.