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Stadtrat muss entscheidenVorhaben der Kölner Kämmerin zur Grundsteuererhöhung stößt auf Kritik

Lesezeit 5 Minuten
Das Bild zeigt die Josefine-Clouth-Straße.

Nach dem Verwaltungsplan fällt die Grundsteuerlast für Besitzer eines Einfamilienhauses im Median ab 2025 doppelt so hoch aus wie bisher. Auch Mieter zahlen mehr, weil Immobilienbesitzer die Kosten umlegen können (Symbolbild).

Vereine warnen: Die Mehrkosten tragen alle Bürger, Immobilienbesitzer können die Gelder auf Mieter umlegen. Wie die Fraktionen zum Verwaltungsplan stehen.

Mieter- und Hausbesitzervereine äußern massive Kritik am Vorschlag der Verwaltung, über die Grundsteuer mehr einzunehmen. Kölns Kämmerin Dörte Diemert hat dem Finanzausschuss am Freitagmorgen in einer Sondersitzung ihren Plan zur Hebesatzentscheidung vorgestellt. Sie will den alten Satz von 515 Prozent beibehalten, damit stiege jedoch die Steuerlast für die Bürger. Die Fraktionen des Kölner Stadtrats müssen bis Ende des Jahres entscheiden, ob sie dem Vorschlag der Verwaltung folgen oder nicht.

Eine Erhöhung der Grundsteuer in Köln trifft nicht nur Eigentümer, sie darf auch auf Mieter umgelegt werden. Der Kölner Mieterverein teilt mit: „Viele Kölnerinnen und Kölner können sich ihre Wohnung kaum noch leisten.“ Das gelte nicht nur für finanzschwache Haushalte, die Krise habe längst die Mittelschicht erreicht. Laut dem Mieterverein zahlen viele Kölner mehr als 40 Prozent ihres monatlichen Einkommens für die Miete. Der Verein will Kölns Mieter schützen: „Möchte die Stadt höhere Steuereinnahmen generieren und so eine klamme Kasse finanzieren, darf das insbesondere nicht auch auf deren Kosten geschehen.“

Kritik kommt auch von Stimmen aus der Immobilienbranche

Auch der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein spricht sich gegen die Beibehaltung des Hebesatzes von 515 Prozent aus, sonst werde Wohnen in Köln für noch mehr Menschen unbezahlbar. Es sei den Bürgern dieser Stadt nicht zu erklären, warum sie noch mehr Steuern bezahlen sollen, während sich die Stadt unfähig zeige, durch das Missmanagement vieler Großprojekte sparsam mit dem Geld der Bürger umzugehen.

Aus der Immobilienbranche vernimmt man ebenfalls skeptische Stimmen. Roland Kampmeyer, Geschäftsführer seines gleichnamigen Kölner Maklerunternehmens, nennt den Verwaltungsvorschlag einen weiteren Baustein, der Wohnen in Köln teurer mache. „In diesen schweren Zeiten der Wohnungsmärkte müssen wir versuchen, die Kosten in den Griff zu bekommen. Die Grundsteueranhebung führt nicht dazu, dass das gelingt.“

Soll zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken unterschieden werden?

Jetzt ist die Politik am Zug. Zwei Fragen muss sie beantworten: Soll die Stadt Köln zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenzieren, anders als Diemert es vorschlägt? Mit unterschiedlichen Hebesätzen für die Berechnung der Grundsteuer können Kommunen von Gewerbetreibenden mehr Geld verlangen als von Besitzern von Wohneigentum. Und zweitens: Welchen Hebesatz (oder welche Sätze) legt die Stadt fest?

Mit der Grundsteuerreform ab 2025 müssen Städte und Gemeinden eine neue Berechnungsweise für die Grundsteuer verwenden. Beim Hebesatz von 515 Prozent zahlen Kölner für ein Einfamilienhaus der Stadt künftig 751 Euro Grundsteuer im Mittel – anstelle von bisher 368 Euro. Um die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten sie niedrigere Hebesätze anwenden. Diese werden aufkommensneutral genannt.

Grüne und Volt deuten an, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen

Final entschieden sind die Kölner Fraktionen noch nicht. Grüne und Volt deuteten bereits an, den Vorschlag der Kämmerin befürworten zu wollen. Sandra Schneeloch, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Kölner Stadtrat, sagt auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Der Vorschlag der Verwaltung, den Hebesatz einheitlich und gleichbleibend zu gestalten, erscheint uns plausibel und vertretbar.“ Wichtig sei, die Balance zwischen nötiger Haushaltskonsolidierung und einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Änhlich äußert sich Christian Achtelik, stellvertretender Vorsitzender von Volt: „Mich überzeugt die Vorgehensweise und Begründung der Verwaltung.“ Achtelik sagt: „Wir stecken im Prozess einer herausfordernden Haushaltsaufstellung.“ Es sei klar, dass der Haushalt nicht ausgeglichen sein werde. „Nun ist nicht der Zeitpunkt, um über Steuersenkungen nachzudenken.“ Einen differenzierten Hebesatz nannte Achtelik ein Instrument, das eigentlich gar nicht zur Entlastung der Grundsteuer auf Wohngebäude tauge.

CDU-Fraktionsvorsitzender spricht sich für Differenzierung aus

Die Kämmerin Dörte Diemert hatte ausgeführt, dass die vom Land lediglich zweiteilig angebotene Splittung des Hebesatzes in Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke nicht automatisch alle Kölner mit Wohneigentum entlaste: Zu den Nichtwohngrundstücken zählen auch solche, die nur zu 20 Prozent für Gewerbe genutzt werden, der Rest trotzdem zum Wohnen. Auch bergen laut Diemert verfassungsrechtliche Bedenken ein fiskalisches Ausfallrisiko für die Stadt Köln von bis zu fast 70 Millionen Euro im Jahr.

Dem widersetzt sich die CDU, auch wenn intensivere Beratungen über die Herbstpause anstünden. Fraktionsvorsitzender Bernd Petelkau sagt: „Der Landesgesetzgeber hat diese Option nicht ohne Grund geschaffen – daher spricht sehr viel dafür, diese Chance auch zu nutzen.“ Der Weg der CDU unterscheidet sich also auch in der Hebesatzentscheidung von dem ihrer Bündnispartner Grüne und Volt.

FDP und Linke sprechen sich gegen den Vorschlag der Kämmerin aus

Die SPD lässt bisher offener, wie sie abstimmen wird. Fraktionsvorsitzender Christian Joisten sagt: „Ziel muss sein, die finanziellen Belastungen der Grundsteuerreform auf Mieter und Hauseigentümer so gering wie möglich zu halten. Denn Wohnen in Köln ist jetzt schon sehr teuer.“ Er kritisiert: „Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich hier aus ihrer Verantwortung als Gesetzgeber gestohlen und die Kommunen im Regen stehen lassen.“

Damit ist auch noch unklar, ob der Verwaltungsvorschlag zur Beibehaltung des Hebesatzes von 515 Prozent eine Mehrheit im Rat finden wird. Klar dagegen positionieren sich bereits FDP und Linke. Die Kölner FDP folgt der bundesweiten Parteilinie, keine Steuererhöhung zulassen zu wollen. Ulrich Breite, Fraktionsgeschäftsführer, sagt: „Die FDP war von Anfang an bei der Reform der Grundsteuer für eine aufkommensneutrale Anwendung.“ Nur in dem Vorhaben, den Hebesatz flächendeckend einheitlich zu halten, stimmt Breite dem Verwaltungsvorschlag jedoch zu.

Doppelt gegen Diemert will die Linke stimmen. Fraktionsgeschäftsführer Michael Weisenstein sagt: „Das ursprüngliche Modell der Kämmerin würde zu einer deutlichen Erhöhung der Nebenkosten bei Mietwohnungen führen. Das wollen wir nicht“. Weisenstein spricht sich wie die CDU für die differenzierten Hebesätze aus, denn: Mietwohngrundstücke würden dann niedriger, Gewerbe- und unbebaute Grundstücke höher besteuert.