Rainer Maria Woelki
Foto: Michael Bause
Das Landgericht Köln hält die Schmerzensgeld-Klage eines von Missbrauch betroffenen früheren Messdieners für berechtigt. Ob es jedoch in einem Urteil auf die geforderte Summe von mehr als 700.000 Euro hinauslaufe, ist völlig offen.